Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.10.2012)
Wien, am 15.10.2012Durchbruch bei Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung!
4-Parteien-Koalition unter Führung der SPÖ erzwingt in Präsidiale des Parlaments den 17. Oktober als Termin für Konstituierung des 8 ½ Monate überfälligen Unterausschusses
Das Projekt Tierschutz in die Verfassung stehe auf dem Abstellgleis, hatte Wissenschaftsminister Prof. Töchterle vor wenigen Wochen noch auf Anfrage erklärt. Der am 2. Februar 2012 beschlossene Unterausschuss des Verfassungsausschusses zu diesem Thema sollte nicht konstituiert werden, so die ÖVP, bis auch zahlreiche andere Staatsziele wie Ehe oder Nachhaltigkeit beschlussreif seien. Doch dagegen erhob sich lautstarker Protest von Tierschutzseite, an einem einzigen Wochenende wurden von engagierten BürgerInnen 3364 Protestemails über die VGT-Webseite an die ÖVP-Führung geschickt. Bei der Präsidiale Ende letzter Woche kam es jetzt zu einer 4-Parteien-Koalition gegen die ÖVP und der 17. Oktober, also Mittwoch diese Woche, wurden als Termin für die Konstituierung fixiert.
Die Forderung nach Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung ist sehr alt. Schon 1996 gab es dazu ein Volksbegehren mit 460.000 Unterschriften, am 27. Mai 2004 forderte das Parlament sogar einstimmig die Regierung dazu auf. Zuletzt weigerte sich nur die ÖVP, die Konstituierung des entsprechenden Unterausschusses zuzulassen. Jetzt ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Wir waren wirklich sehr geduldig, haben der Regierung lange Zeit gelassen. Am 21. Mai 2008 hätte eine bundesweite Tierschutzkampagne beginnen sollen, um die Politik an ihr Versprechen zu erinnern, doch wir wurden genau an diesem Tag von der SOKO-Tierschutz überfallen und eingesperrt. Jetzt, nach dem rechtskräftigen Freispruch, muss die Politik ihr langjähriges Versprechen einlösen! Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung ist längst überfällig!“