Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.10.2012)
Linz, am 22.10.2012Linz: tote Versuchstiere klagen an!
30 VGT-AktivistInnen am Linzer Hauptplatz präsentierten tote Versuchstiere und forderten eine Versuchstier-Ombudsschaft, um eine strenge Kontrolle von Tierversuchen zu ermöglichen
Die Diskussion um die Reform des Tierversuchsgesetzes ist in vollem Gange. In ganz Österreich gibt es wöchentlich 20 Kundgebungen für strenge Kontrollen bei Tierversuchen und die Etablierung einer Versuchstier-Ombudsschaft. Heute präsentierten nun auch in Linz 30 TierschützerInnen tote Versuchstiere der Öffentlichkeit. Diese Tiere stammen aus österreichischen Tierversuchslabors. Dass nicht bekannt ist, welche Versuche sie konkret erleiden mussten, ist nach Ansicht des VGT Teil des Problems. Keine einzige Institution in Österreich, nicht einmal das Wissenschaftsministerium, hat einen Überblick über alle Tierversuche in Österreich. Das könnte nur eine Versuchstier-Ombudsschaft leisten, die österreichweit für alle Tierversuche zuständig ist und eine Oberkontrolle durchführt.
Tierschutz-Ombudsschaften gibt es seit 2005 für alle Bereich im Tierschutz, außer für Tierversuche. Warum sollten Haustiere, Nutztiere, Zirkustiere und Zootiere eine Ombudsschaft benötigen, aber ausgerechnet Versuchstiere nicht, obwohl gerade im Tierversuchsbereich die Kontrollen am meisten versagen. Ausnahmslos alle Tierversuche werden genehmigt, keine Gesetzesübertretungen werden verfolgt, nur wenige Prozent der Versuchslabors sehen jährlich überhaupt eine Kontrolle.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Bei Tierversuchen herrscht Narrenfreiheit in Österreich, wie im Nutztierbereich vor 20 Jahren. Damit muss endlich Schluss sein, die Versuchstiere leiden für uns Menschen, sie verdienen daher einen maximalen Schutz und strengste Kontrollen. Wer diesen leblosen Körpern in die Augen sieht, wird zustimmen: unnötige Tierversuche müssen durch strenge Kontrollen und eine Versuchstier-Ombudsschaft ausgesondert und verboten werden. Kein Tier darf Tierversuchen ausgesetzt werden, wenn das nicht unbedingt notwendig ist!“