Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2012)
Wien, am 10.12.2012Tierversuchs-Verordnung - Tierquälerei durch die Hintertür
VGT kritisiert Nacht und Nebelaktion - Fortschritte des jüngst verabschiedeten Tierversuchsgesetz wieder zunichte gemacht
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU wurde das alte österreichische Tierversuchsgesetz aus dem Jahr 1989 nach einer unzureichenden öffentlichen Diskussion am 06. Dezember 2012 im Nationalrat verabschiedet. Zur Konkretisierung allgemeiner Bestimmung ist darin eine Tierversuchs-Verordnung 2012 vorgesehen, die dem VGT vorliegt. Vom BMWF wurde allerdings nur eine erstaunlich kurze Frist für Stellungnahmen, nämlich nur bis zum 10. Dezember 2012, eingeräumt.
Die Kritikpunkte des Verein gegen Tierfabriken (VGT) am augenscheinlich industriefreundlichen Entwurf sind:
Während
die EU-Tierversuchs-Richtlinie zumindest
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
noch eine Begründung zur "Rechtfertigung" vorschreibt, fehlt diese Forderung in
der österreichischen Umsetzung.
"Sinnvollerweise fordert die EU-Richtlinie
von den Tierversuchsinstitutionen eine
Güterabwägung zwischen Rechtfertigung, Notwendigkeit und Angemessenheit des
Tierversuchs gegen die Belastung der
Versuchstiere. Im vorliegenden Entwurf des BMWF fehlt allerdings diese wichtige
Forderung zum Nachweis des Bestehens eines 'berechtigten Interesses', empört
sich Elmar Völkl, vom VGT. "Das
muss jedenfalls noch vor Gesetzwerdung
korrigiert werden."
"Wenn man sich den Entwurf zur neuen Tierversuchs-Verordung durchliest, erwachsen unweigerlich Zweifel, ob überhaupt tierschutzrechtliche Einrichtungen, wie bspw. die Bundestierversuchskommission oder das Bundesministerium für Gesundheit, in die Entwurfsentwicklung eingebunden wurden. Zu unserem großen Entsetzen plant das Bundesministerium für Wissenschaft eine Verschlechterung bei den zulässigen Besatzdichten in der Versuchstierhaltung: Ausgerechnet bei den am meisten benutzten Versuchstieren - Mäusen - orientiert sich der Entwurf an der untersten EU-Minimalforderung von 100cm² (10x10cm) für eine ausgewachsene Maus; Und das, obwohl bereits in der alten Verordnung mindestens 120cm2 pro Tier vorgeschrieben waren.", stellt Elmar Völkl, VGT, ernüchternd fest. "Österreich kann und muss sich aber eine bessere Tierversuchs-Verordnung leisten, keinesfalls, darf es zu einer Verschlechterung gegenüber bereits bestehenden, alten Gesetzen kommen!"
Der VGT fordert - wie von der EU-Richtlinie vorgeschrieben - eine strenge Güterabwägung in der Tierversuchs-Verordnung. Ebenso sollten für alle Versuchstiere außerhalb von Tierversuchen dieselben (besseren) Haltungsbedingungen gelten, wie für Haus- und Heimtiere. "Es ist nicht einzusehen, wieso Versuchstiere, die ohnehin schon vorsätzlich gequält werden, auch noch außerhalb des Tierversuches unter Haltungsbedingungen leiden müssen, die dem Tierschutzgesetz widersprechen.", bringt Elmar Völkl vom VGT die Diskrepanz auf den Punkt.