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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.03.2013)

Wien, am 08.03.2013

Polizist prügelt Tierschützer krankenhausreif: Strafverfahren am LG Graz beginnt

Nach der Verurteilung des Prügelpolizisten durch den UVS, fordert der Verein gegen Tierfabriken (VGT) eine konsequente Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch

Erster Verhandlungstag:

11. März 2013 um 09:00 Uhr
Landesgericht Graz (C.v.Hötzendorf-Str. 41)
Saal 3

Im Dezember 2011 filmten David Richter, nunmehr rechtskräftig freigesprochener Angeklagter im sog "Tierschutzprozess", und ein weiterer Tierschutzaktivist des Verein gegen Tierfabriken eine illegale Treibjagd auf Zuchtfasane in der Nähe von Graz. Anstatt die angezeigten Übertretungen des JagdG zu prüfen, drangsalierte die herbeigerufene Polizei aber Tierschutzaktivisten und verlangte die Herausgabe ihrer Ausweise. Als David Richter die Ausweisleistung verweigerte, wurde er durch Gruppeninspektor von hinten brutal zu Boden geworfen und in Folge eine halbe Stunde auf dem nasskalten Asphaltboden fixiert. Dabei zog sich der Tierschützer mehrere Verletzungen zu. Der VGT hat den Sachverhalt in einem Video zusammengefasst.

Da sich beide Aktivisten aber auf einer öffentlichen Straße befanden und keine strafbare Handlung begangen, entbehrte diese Amtshandlung jeder rechtlichen Grundlage: In einer späteren Entscheidung des UVS Steiermark (UVS 20.3-2/2012-7) wurde der Gruppeninspektor verurteilt, in Überschreitung seiner Befugnisse die Grundrechte David Richter's verletzt zu haben, sowie durch das Fixieren am Boden gegen das Folterverbot der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben.

Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken würdigt das einwandfreie Vorgehen der Instanzen: "Der UVS hat bereits rechtskräftig festgestellt, dass der Polizeibeamte seine Amtsgewalt maßlos überschritten hat: Das Filmen von Übertretungen des Jagdgesetzes von einer öffentlichen Straße aus, kann für sich genommen kein hinreichender Grund für eine polizeiliche Anhaltung und Ausweiskontrolle sein. Hier wurde diese Maßnahme klar rechtswidrig gesetzt, um die Tierschutzaktivisten von der fortgesetzten Jagdbeobachtung abzuhalten."

Nachdem der Verein gegen Tierfabriken Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung und anderer Delikte eingebracht hat, kommt es am Montag, den 11. März 2013 um 09:00 im Saal 3 des Landesgericht Graz (C.v.Hötzendorf-Str. 41) zum Strafverfahren gegen den beschuldigten Polizisten. Aktivist David Richter ist als Privatbeteiligter und Zeuge geladen.

"Es darf nicht angehen, dass die Polizei AktivistInnen der Zivilgesellschaft bei ihrer legalen Arbeit sabotiert. Auch nicht, wenn diese Arbeit mächtigen und einflussreichen Lobbies - wie beispielsweise der Jagd - nicht gefällt. Wenn die Polizei nun rechtswidrig JägerInnen protegiert und TierschützerInnen dabei am Körper verletzt, darf dies nicht nur verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Gerade Polizisten müssen bei strafrechtlichen Verfehlungen zur Verantwortung gezogen werden!", schließt Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken.

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