Graz/Jagd/Tierschutz: Urteil im Prozess gegen Schlägerpolizisten gerade überraschend ergangen - vgt

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Graz/Jagd/Tierschutz: Urteil im Prozess gegen Schlägerpolizisten gerade überraschend ergangen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.03.2013)

Graz, 11.03.2013

Einzelrichterin verlegte Verfahren wegen der Schwere des Verbrechens vor einen Schöffensenat – Anklage wegen Amtsmissbrauch wird folgen

Mit einem Paukenschlag endete heute bereits der eigentlich für 2 Tage anberaumte Prozess am Landesgericht Graz gegen einen Polizeibeamten aus Laßnitzhöhe in der Steiermark, weil dieser den stellvertretenden VGT-Obmann und ehemals Angeklagten im Tierschutzprozess, David Richter aus Graz, von hinten niedergeschlagen hatte. Richter hatte mit einem Tierschutzkollegen eine Treibjagd auf Zuchtfasane in der Nähe von Graz gefilmt, als er die Polizei rief, weil die JägerInnen in bewohntem Gebiet schossen. Die herbeigerufene Polizei wandte sich allerdings ohne ersichtlichen Grund gegen die Tierschützer, statt ihr Anliegen aufzugreifen. Im Rahmen der folgenden Amtshandlung schlug einer der Polizisten David Richter von hinten nieder, behauptete aber dann bei seiner Einvernahme vor der Polizei und der Staatsanwältin, dass Richter ihn geschlagen hätte. Doch ein Video bewies eindeutig, wie der Vorfall tatsächlich abgelaufen war.

Im heutigen Prozess wurde der beschuldigte Polizist 3 Stunden lang von Richterin und Staatsanwältin befragt. Der Täter blieb dabei bei seiner Version des Sachverhalts. Danach zeigte die Richterin das Beweisvideo und erklärte, dass die Aussagen des Beschuldigten mit den Fakten nicht übereinstimmen würden. Dann fügte sie überraschend an, dass in ihren Augen der Täter sogar wissentlich sein Amt missbraucht hatte, „von bloßer Fahrlässigkeit sind wir meilenweit entfernt“, und deshalb die viel schwerwiegendere Anklage wegen Amtsmissbrauch erfolgen müsse. Dann stand sie auf und verkündete das Urteil, dass sie als Einzelrichterin für dieses Verfahren deshalb nicht mehr zuständig sei. Der Prozess muss also mit der erweiterten Anklage wegen Amtsmissbrauch vor einem Schöffensenat durchgeführt werden.

David Richter kommentiert: „Die Befragung des Täters heute vor Gericht hat eindeutig gezeigt, dass er als Polizist ungerechtfertigt Gewalt ausgeübt und sein Amt missbraucht hat. Ich fühle mich durch das Urteil der Richterin bestätigt und begrüße die Verschärfung der Anklage. Problematisch ist nur, dass dadurch dieses wichtige Verfahren weitere Monate, wenn nicht ein Jahr, hinausgezögert wird. Der Täter hat behauptet, ich hätte ihn geschlagen und er sich nur verteidigt. Ohne das Beweisvideo wäre er mit dieser Verleumdung durchgekommen. Ich fürchte allerdings, dass ich dann schon längst verurteilt wäre – gegen ihn wird jetzt sein Prozess erst frühestens 2 Jahre nach der Tat stattfinden!“

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