Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.04.2013)
Niederösterreich, am 30.04.2013Stromhalsband für Hund und Katz?
Trotz Verbot: Fund eines Stromhalsbandes in NÖ
Im österreichischen Bundestierschutzgesetz steht deutlich:
§ 5 (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
§5 (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen
Trotzdem gibt es Menschen, die im Ausland Stromhalsbänder für ihren Hund oder ihre Katze erwerben, was ein Fund in Niederösterreich verdeutlicht. Oft sollen diese sogenannten Hilfsmittel nicht nur der Unterdrückung der Tiere in der Ausbildung dienen, sondern auch den Tieren „Sicherheit auf Ihrem Grundstück gewährleisten“ wie es auf einer Webseite geschrieben steht. Das Stromhalsband soll den Hund oder die Katze durch einen Stromschlag mit vorher angekündigten Piepsignal daran hindern, ein gewisses Areal zu verlassen. Laut Angaben einer Verkaufsfirma gibt es mehrere Impulsstärken und das Halsband ist somit für alle Hundecharaktere einsetzbar. Weiters steht geschrieben, dass das Tier nicht bestraft wird, sondern nur so stark beeinflusst wie nötig.
Es ist unfassbar, dass trotz Verbot Menschen noch immer ihre Haustiere auf so eine grausame Art und Weise quälen.
Eine Studie bestätigt eine weitere Gefahrenquelle solcher "Electronic Pet Containment Systems": Verbinden die so traktierten Hunde den Elektroschock nicht mit dem eigenen Verhalten (also dem Überschreiten einer Grenze), sondern mit Menschen, Tieren oder Reizen aus der Umwelt, kann dies äußerst unangenehme Folgen haben.
Es ist eindeutig verboten derartige Hilfsmittel für die Haltung von Haustieren einzusetzen und es stellt einen klaren Verstoß gegen das Bundestierschutzgesetz dar.