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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.05.2013)

Innsbruck, am 15.05.2013

UVS Innsbruck: Festnahme von VGT-Aktivistin bei Tierschutzaktion war rechtswidrig!

Praxis der Innsbrucker Polizei, bei Tierschutzaktionen sofort die AktivistInnen umfassend festzunehmen, wurde jetzt nach VGT-Beschwerde zur Menschenrechtsverletzung erklärt

11. September 2012, 6 Uhr früh. Ein Aktivist des VGT erklettert die Triumphpforte in Innsbruck, um ein Transparent gegen Tierversuche und für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung zu entfalten. Rasch trifft die Polizei ein, 4 VGT-AktivistInnen werden festgenommen und auf die Polizeiwache verschleppt, darunter eine VGT-Fotografin, die abseits der Aktion stand. Der Kletterer selbst und der ihn sichernde VGT-Obmann wurden sogar von maskierten COBRA-BeamtInnen mitgenommen. Der VGT erhob sofort eine Maßnahmenbeschwerde beim zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Innsbruck gegen dieses Vorgehen. Jetzt gab die UVS-Richterin den TierschützerInnen Recht:

„Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Festnahme der Beschwerdeführerin am 11. 9. 2012 um 6:32 Uhr in Innsbruck bei der Triumphpforte und deren Anhaltung ab 6:32 Uhr bis 8:21 Uhr wegen Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit für rechtswidrig erklärt“.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war damals ebenfalls festgenommen worden: „Die Polizei in Innsbruck verfolgt die Strategie, Aktionen dieser Art durch Abschreckung in Form von martialischem Auftreten und einschüchternden Festnahmen in Zukunft zu verhindern. Im Gegensatz dazu verhalten sich die BeamtInnen anderer Städte Österreichs in solchen Fällen viel verhältnismäßiger. Doch solche Aktionen sind Teil einer gelebten Demokratie. Es freut mich daher sehr, dass die Polizei vom UVS Innsbruck jetzt einen klaren Verweis erhalten hat. Dieses Verhalten der Polizei war rechtswidrig und hat in Zukunft zu unterbleiben. Wir hoffen sehr, dass man jetzt auch in Innsbruck erkennt, dass solche harmlosen Aktionen, wie das Aufhängen eines Transparents, nicht den Einsatz von Gewalt durch maskierte BeamtInnen, Festnahmen und das Einsperren der AktivistInnen in Polizeizellen rechtfertigen!“

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