Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.05.2013)
Wien, am 16.05.2013Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ über Staatsziel Tierschutz drohen zu scheitern!
Weiterhin kein Termin für eine Ausschusssitzung; täglich Tierschutzproteste; VGT appelliert an die Vernunft, 17 Jahre warten sind genug!
Täglich erinnern irgendwo in Österreich besorgte TierschützerInnen auf Kundgebungen für die Aufnahme von Tierschutz in der Verfassung die Regierung daran, ihr Versprechen einzulösen. Seit 17 Jahren warten sie auf eine Umsetzung der Ziele des erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehrens. Fast auf den Tag genau vor 9 Jahren hat das Parlament einstimmig die Regierung aufgefordert, Tierschutz als Staatsziel festzulegen, doch das ist immer noch nicht geschehen. Im Februar 2012 wurde die Gründung eines Unterausschusses zu diesem Thema beschlossen, der bis heute, 15 Monate danach, noch kein einziges Mal getagt hat. Seit Wochen ist aus den Kreisen des Verfassungsausschusses zu hören, dass die Regierungsparteien über einen Wortlaut für die Verfassungsbestimmung Tierschutz verhandeln würden, doch kein Ende ist in Sicht. Jetzt soll der 4. Juni für einen Unterausschusstermin angepeilt werden, aber die ÖVP sei dagegen.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist besorgt: „Es gibt nur noch 8 Plenartage im Parlament bis zum Ende der Legislaturperiode, bis also alle Ausschüsse aufgelöst und alle Entschließungsanträge, Petitionen und Bürgerinitiativen nichtig werden. Wieso ist es so schwierig, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen? Der Wortlaut des Staatsziels wurde vom Parlament ja schon 2004 festgelegt. Es kann doch nicht sein, dass in Österreich, wo wir unserem Selbstverständnis nach im Tierschutz führend sind und wo seit mehr als 10 Jahren über 75% der Menschen Tierschutz in der Verfassung wünschen, dieser Schritt so schwer fällt! Wir appellieren daher an die beteiligten Parteien, Partikularinteressen zurück zu stellen und im Sinne des Volkes zu handeln. Dieser Staat, und insbesondere die ÖVP, sind dem Tierschutz hierzulande nach der ungerechtfertigten Verfolgung in der Tierschutzcausa noch eine Wiedergutmachung schuldig. Neben der finanziellen Abgeltung der Verteidigungskosten einzelner Betroffener könnte die Erhebung von Tierschutz in die Verfassung genau die richtige Form des Schadensersatzes sein.“