Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.05.2013)
Wien, am 22.05.2013Schweinestallprojekt Kniely: Erfolg in St. Nikolai ob Draßling ermutigt TierschützerInnen und UmwohnerInnen
Parallel zu den fast wöchtlich bekannt werdenden neuen agroindustriellen Projekten zur Errichtung von Schweinefabriken in der Südsteiermark wächst auch der hartnäckige Widerstand der GegnerInnen. Neu daran ist die wachsende enge Kooperation von überregional agierenden Tierschützerinnen und örtlich um Ihre Wohnqualität bangenden UmwohnerInnen.
In diesem Sinn kam es auch gestern (Dienstag, 21. Mai) Abend während der Gemeinderatssitzung zu einer Kundgebung vor dem Gemeindeamt in St. Nikolai ob Draßling.
Allein die im Vorfeld gesetzten Aktivitäten der Kritiker eines Projekts in der Ortschaft Hütt, bei der der Bestand des Betriebes Kniely um 623 Mastschweine auf nahezu 2000 erweitert werden soll, haben den Gemeinderat veranlasst, die Entscheidung über einen Berufungsantrag zweier AnrainerInnen von der Tagesordnung zu nehmen.
Als Sachargument dafür diente ihm ein Berufungseinwand von Nachbarn, bei dem sich diese auf ein sensationell-weitreichendes höchstgerichtliches Urteil der Verwaltungsgerichtshofes GZ. 2010/06/0264 vom 18.10. 2012 stützten. Dort hatte der VwGH als Recht erkannt, dass die Baubehörden einem Stallneubau aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Nachbarn dann die Bewilligung zu versagen haben, wenn ausgehend von dieser Betriebsstätte an 3 Prozent der Jahresstunden, d.s. 5 Stdn. pro Woche, eine belästigende Geruchsbelastung von mehr als 3 Geruchseinheiten je m2 auf das im Freiland gelegenen Nachbargrundstück einwirken: Da dessen Eigentümer gemäß Stmk. Rauomordnungsgesetz/StROG § 25 Abs. 3 Z 2 li b berechtigt sind, zukünftig dort Bauten mit einem dauerhaften Aufenthalt von Personen zu errichten, sah der VwGH durdch das beantragte Stallprojekt einen nicht statthaften Eingriff in dieses Recht der Nachbarn.
Wir beurteilen diese neue Nachdenklichkeit der Gemeindeverantwortlichen von St. Nikolai ob Draßling auch im Interesse des Schutzes der Tiere vor nicht-artgemäßen, quälenden Haltungsbedingungen von 623 Zuchtsauen als äußerst positiv - dies zumal VP-Bgm. Mag. Pratter sich bisher in ähnlich gelagerten Fällen eher als Interessenswahrer der Großbauern zeigte.
Im Interesse von Mensch und Tier wird der VGT die neue Aktionsachse mit dem von gesundheitsschädlichen Gestanksimmisssionen bedrohten Umwohnerinnen fortsetzen und verstärken. Dabei ermutigt werden wir auch von den in letzter Zeit durch Widerstand zu Fall gebrachten Großprojekten in den Gemeinden Gralla, Vogau und Weinburg am Saßbach. Dies zumal in den Gemeinden St. Nikolai (Projekt Neuhold), Tillmitsch (Projekt Zettel) und Attendorf (Projekt Pentscher) für weitere Großschweineställe eine Entscheidung ausständig ist.