Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.05.2013)

Wien, am 22.05.2013

Schweinestallprojekt Kniely: Erfolg in St. Nikolai ob Draßling ermutigt TierschützerInnen und UmwohnerInnen

Parallel zu den fast wöchtlich bekannt werdenden neuen agroindustriellen Projekten zur Errichtung von Schweinefabriken in der Südsteiermark wächst auch der hartnäckige Widerstand der GegnerInnen. Neu daran ist die wachsende enge Kooperation von überregional agierenden Tierschützerinnen und örtlich um Ihre Wohnqualität bangenden UmwohnerInnen.

In diesem Sinn kam es auch gestern (Dienstag, 21. Mai) Abend während der Gemeinderatssitzung zu einer Kundgebung vor dem Gemeindeamt in St. Nikolai ob Draßling.

Allein die im Vorfeld gesetzten Aktivitäten der Kritiker eines Projekts in der Ortschaft Hütt, bei der der Bestand des Betriebes Kniely um 623 Mastschweine auf nahezu 2000 erweitert werden soll, haben den Gemeinderat veranlasst, die Entscheidung über einen Berufungsantrag zweier AnrainerInnen von der Tagesordnung zu nehmen.

Als Sachargument dafür diente ihm ein Berufungseinwand von Nachbarn, bei dem sich diese auf ein sensationell-weitreichendes höchstgerichtliches Urteil der Verwaltungsgerichtshofes GZ. 2010/06/0264 vom 18.10. 2012 stützten. Dort hatte der VwGH als Recht erkannt, dass die Baubehörden einem Stallneubau aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Nachbarn dann die Bewilligung zu versagen haben, wenn ausgehend von dieser Betriebsstätte an 3 Prozent der Jahresstunden, d.s. 5 Stdn. pro Woche, eine belästigende Geruchsbelastung von mehr als 3 Geruchseinheiten je m2 auf das im Freiland gelegenen Nachbargrundstück einwirken: Da dessen Eigentümer gemäß Stmk. Rauomordnungsgesetz/StROG § 25 Abs. 3 Z 2 li b berechtigt sind, zukünftig dort Bauten mit einem dauerhaften Aufenthalt von Personen zu errichten, sah der VwGH durdch das beantragte Stallprojekt einen nicht statthaften Eingriff in dieses Recht der Nachbarn.

Wir beurteilen diese neue Nachdenklichkeit der Gemeindeverantwortlichen von St. Nikolai ob Draßling auch im Interesse des Schutzes der Tiere vor nicht-artgemäßen, quälenden Haltungsbedingungen von 623 Zuchtsauen als äußerst positiv - dies zumal VP-Bgm. Mag. Pratter sich bisher in ähnlich gelagerten Fällen eher als Interessenswahrer der Großbauern zeigte.

Im Interesse von Mensch und Tier wird der VGT die neue Aktionsachse mit dem von gesundheitsschädlichen Gestanksimmisssionen bedrohten Umwohnerinnen fortsetzen und verstärken. Dabei ermutigt werden wir auch von den in letzter Zeit durch Widerstand zu Fall gebrachten Großprojekten in den Gemeinden Gralla, Vogau und Weinburg am Saßbach. Dies zumal in den Gemeinden St. Nikolai (Projekt Neuhold), Tillmitsch (Projekt Zettel) und Attendorf (Projekt Pentscher) für weitere Großschweineställe eine Entscheidung ausständig ist.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben