Tierschutzprozess Teil 2: Legale Kampagne gegen Firma soll Nötigung sein - vgt

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Tierschutzprozess Teil 2: Legale Kampagne gegen Firma soll Nötigung sein

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.06.2013)

Wien, 10.06.2013

VGT kritisiert das Demokratieverständnis des zuständigen Richterinnensenats am OLG Wien; und das Freilassen von Schweinen aus Tierfabrik auf Wiese sei Tierquälerei!

Gerade noch lief Sonntag Abend der vierfach ausgezeichnete Dokumentarfilm „Der Prozess“ im ORF über den größten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte – den Tierschutzprozess –, schon gibt ein aus 3 Richterinnen bestehender Senat am Oberlandesgericht Wien der Berufung gegen den Freispruch in allen Punkten Recht! Zwar sind davon nur 5 der ehemals 13 Angeklagten und niemand des VGT betroffen, doch kritisiert der Tierschutzverein das Urteil in vieler Hinsicht heftig:

Die Richterin im Tierschutzprozess sah es nicht als Nötigung, wenn eine NGO einer Firma Demonstrationen und Informationsveranstaltungen über deren Geschäftspolitik ankündigt. Das OLG Wien ist anderer Meinung. Ebenso vermutet das OLG eine Tierquälerei, wenn ein Tierschützer die Tür einer Tierfabrik öffnet und die Schweine aus den engen Buchten ohne Stroh auf eine Wiese lässt! Dafür hätte er die Schweine vorsätzlich quälen wollen müssen, doch das hielt die Richterinnen nicht von ihrer Ansicht ab.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: „Ein Staatsanwalt des LG Wr. Neustadt schießt mit den Fingern aus dem Fenster auf die Freigesprochenen, und er wird weder verfolgt noch suspendiert. Stattdessen wird der zuständige Staatsanwalt im Tierschutzprozess zum Oberstaatsanwalt befördert. Offenbar will man sich seitens der Justiz jetzt an dem Mediendebakel rächen und wenigstens irgendeine Verurteilung erreichen. Und so greift man zum Vorwurf der Nötigung im Falle völlig legaler und friedlicher Kundgebungen. Wenn das eine Nötigung sein soll, dann ist es auch Nötigung, wenn ein Kunde einer Firma schreibt, er werde dort nicht mehr einkaufen, bis die Firma ihre Geschäftspolitik tierfreundlicher gestalte. Oder ist es erst Nötigung, wenn mindestens 5 KundInnen gemeinsam schreiben?“

DDr. Balluch kündigt eine Selbstanzeige an: „Im letzten Winter haben wir eine Kampagne gegen die Firma Eybl wegen deren Pelzverkaufs durchgeführt. Das ist die Rolle von NGOs in einer Demokratie, wird dadurch doch den KundInnen bewusst gemacht, was sie mit ihrem Geld unterstützen. Ich werde daher in einer Selbstanzeige die Staatsanwaltschaft bitten, zu untersuchen, ob ich mich dadurch nicht auch einer Nötigung schuldig gemacht habe. Sollte das so sein, dann halte ich mich an Henry Thoreau: in einer ungerechten Gesellschaft ist der Platz der gerechten Menschen im Gefängnis!“

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