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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2013)

Wien, am 20.06.2013

ÖVP verhindert 278a-Reform, um Tierindustrie vor Tierschutz zu schützen

Weil TierschützerInnen leider keine Straftaten begingen, müsse man eben Mittel wie Organisationsparagraphen zur Verfügung haben, ist das Kalkül

„Militante Tierschützer sind rechtlich gut geschult und begehen selten strafrechtliche Delikte“ seufzt die ÖVP-geführte nö Landwirtschaftskammer in einer eigenen Broschüre, mit der tierindustriellen Betrieben Hilfe gegen Tierschutzkritik angeboten wird, siehe www.martinballuch.com/?p=2572. Der Broschüre ist auch gleich ein Formular beigelegt, mit dem man einfach durch Ausfüllen bei Eintritt einer Tierschutzaktion gleich eine Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft und Polizeidienststelle durchführen kann – wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, übler Nachrede, Kreditschädigung, Einbruch oder Verleumdung, Ausgewähltes bitte ankreuzen. Mit Anzeigen allein lässt sich schon eine Statistik auffetten, so das Kalkül. Wenn die TierschützerInnen nur Straftaten begehen würden!

Ähnliches muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung denken, dem für sein Kapitel über „militanten Tierschutz“ im jährlichen Verfassungsschutzbericht die Straftaten ausgehen. Letztes Jahr griff man deshalb auf eine Liste von 89 Verwaltungsübertretungen durch TierschützerInnen zurück, einmal Falschparken inklusive.

Auch das Oberlandesgericht Wien, das die Berufung im Tierschutzprozess zu behandeln hatte, sah sich demselben „Problem“ gegenüber. Mangels irgendeines Nachweises einer Drohung mit Straftaten wurde eine umfassende Neuinterpretation des Delikts der Nötigung eingeführt: jetzt wird man bereits mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, wenn man eine Firma bittet, aus dem Pelzhandel auszusteigen, ansonsten werde man ihre KundInnen über die Tierquälerei bei der Pelzproduktion informieren, sodass mit Umsatzeinbußen zu rechnen sei. Dabei geht es ganz explizit um keine Androhung mit Sachbeschädigungen, sondern um die Verbreitung von Informationen mittels Flugblättern, Plakaten, Medienberichten und kreativem Theater, wie im Urteil steht, siehe www.martinballuch.com/?p=2707. Das gesamte Urteil ist ebenfalls schon online: www.martinballuch.com/?p=2728, die für diesen Nötigungsvorwurf relevanten Seiten sind 39-50.

Doch trotz aller dieser undemokratischen und verfassungsfeindlichen Maßnahmen gibt es weiterhin Tierschutzaktionen. Die Reaktion: bei der Sitzung des Justizausschusses hat die ÖVP nun aufgrund des Druckes der Tierindustrie, wie sie selbst zugibt, ihr Versprechen gebrochen, den Mafiaparagraph 278a zu entschärfen. Ganz explizit wolle man dieses Gesetz unverändert lassen, um TierschützerInnen verfolgen zu können, die leider keine Straftaten begehen!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Es fehlen einem die Worte bei so viel Unverfrorenheit! Was, bitte schön, ist an Tierschutzaktionen militant und grundrechtsgefährdend, wenn es ja gar keine Straftaten gibt? Die Antwort ist klar: die Menschen teilen die Meinung der TierschützerInnen und wollen Änderungen sehen, anders wäre ja gar kein öffentlicher Druck zu erzeugen, der die Tierindustrie offenbar so sehr stört. Doch dieser Meinungsumschwung Richtung Tierschutz in der Gesellschaft, der z.B. im momentanen Veggie-Boom deutlich wird, lässt sich auch nicht mit Brachialgewalt aufhalten. Seine Zeit ist gekommen!“

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