Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.07.2013)
Wien, am 04.07.2013Institutsvorstand Univ.-Prof. Schwaighofer kritisiert OLG-Urteil im Tierschutzprozess
"Dann wäre jede Streikdrohung für höhere Löhne eine strafbare Nötigung" interpretiert der Experte Nummer 1 zur strafrechtlichen Nötigung in Österreich das Urteil
„Dann wäre jede Streikdrohung für höhere Löhne eine strafbare Nötigung“ interpretiert der Experte Nummer 1 zur strafrechtlichen Nötigung in Österreich das Urteil
Er ist Vorstand des Instituts für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Innsbruck, Autor des renommierten Wiener Kommentars zu den Nötigungsparagrafen und hat sowohl ein Lehrbuch über das Österreichische Strafrecht als auch eine Reihe von juristischen Fachartikeln über die strafrechtliche Nötigung geschrieben. Univ.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer kann als der Experte Nummer 1 in Österreich zu den Nötigungsparagrafen des Strafgesetzbuches gesehen werden. Die Richterin im ersten Tierschutzprozess hat sich in ihrem Freispruch auch auf ihn bezogen. Doch das Berufungsurteil des OLG Wien beschreitet völlig neue Wege, sodass Prof. Schwaighofer kommentiert: „dann wäre jede Streikdrohung für höhere Löhne eine strafbare Nötigung […] Auch die Drohung mit einer Autobahnblockade oder sonst einer Straßenblockade, um beispielsweise ein Nachtfahrverbot für LKW zu erreichen oder eine Ausnahmeregelung von der Vignettenpflicht zu erreichen (siehe die aktuelle Diskussion zur Vignettenpflicht für das Autobahnstück von der Grenze bis Kufstein Süd), wäre eine strafbare Nötigung“.
Der zentrale Anklagepunkt in der Neuauflage des Tierschutzprozesses ist die Nötigung. So wird eine Tierschützerin beschuldigt, weil sie als Aktionärin der Firma Escada auf deren Aktionärsversammlung eine kritische Rede gegen den Pelzhandel gehalten und eine legale Kampagne angekündigt hat. Ein anderer Tierschützer wiederum hatte im Namen des VGT und mit VGT-Emailadresse insgesamt 6 Emails an die Firma Fürnkranz geschrieben und um eine Pelzausstiegserklärung gebeten, andernfalls es eine legale Kampagne geben werde. Dabei ist es letztlich zu keiner einzigen Demonstration oder Aktion, geschweige denn einer Sachbeschädigung bei Fürnkranz gekommen. Für Prof. Schwaighofer sind diese Handlungsweisen klar keine Nötigungen: „Das angewendete Mittel, die Ankündigung von Demonstrationen und Kampagnen, würde ich grundsätzlich als legitimes, jedenfalls nicht als sittenwidriges, sozial unerträgliches Mittel ansehen […] Anders als das OLG Wien würde ich auch den Zweck, die Forderung nach einem Ausstieg aus dem Pelzhandel nicht als den guten Sitten widerstreitend ansehen. […] Es geht nicht darum, ein positives Urteil über die Sittengemäßheit zu gewinnen, sondern nur festzustellen, ob dieses Ziel sozial unerträglich ist. […] Diesbezüglich kann meines Erachtens nicht von einer sittenwidrigen Verknüpfung von Zweck und Mittel gesprochen werden: Der gebotene sachliche Zusammenhang ist hier wohl gegeben.“
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Um ihr Gesicht zu wahren und den TierschützerInnen wenigstens irgendetwas anhängen zu können, ist die Justiz hierzulande sogar bereit völlig legale und friedliche Kampagnen bzw. deren Ankündigung zur Straftat mit 5 Jahren Haft zu erklären. Dass dadurch unsere Demokratie gefährdet wird, geht aus den Aussagen von Prof. Schwaighofer deutlich hervor. 7 Jahre nach Beginn der Ermittlungen in der Tierschutzcausa dreht sich die Spirale der immer verrückteren Gesetzesverbiegung weiter, nur um der Wirtschaft unbequeme KritikerInnen loszuwerden. Ist es nicht § 278a, der missbräuchlich angewandt wird, dann nehmen wir eben die Nötigung.“
Die Stellungnahme von Prof. Klaus Schwaighofer im vollen Wortlaut finden Sie auf martinballuch.com