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Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.07.2013)

Wien, 18.07.2013

Neben ihm unterschrieben heute auch die "Zwa Voitrotteln", die Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Neben ihm unterschrieben heute auch die „Zwa Voitrotteln“, die Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Seit 2006 laufen die Ermittlungen in der Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch in allen Punkten. Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl. Bagatelldelikten und schwerer Nötigung in 4 Fällen. Die neue Dimension: diese Nötigungen bestehen aus freundlichen Emails und einer Rede auf einer Aktionärsversammlung, von der Androhung von Straftaten ist keine Rede mehr. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab dem Staatsanwalt recht und verfügte eine Wiederholung des Verfahrens am Landesgericht Wr, Neustadt.

Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige unterschrieben. Diese besteht aus einem Email an die Firma Eybl, in dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert wird, ansonsten werde es eine legale Kampagne geben. In der Neuauflage des Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit gleichem Inhalt angeklagt. Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem Zusammenhang keine einzige Demonstration, keine einzige Aktion und schon gar keine Sachbeschädigung. Nur diese 6 Emails sollen also mit mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Heute unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer, das Duo „Zwa Voitrottln“, Gewinner der ORF Comedy Chance Show, und die emeritierte Strafverteidigerin und Buchautorin Dr. Katharina Rueprecht sowie der ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin Balluch die Selbstanzeige.

Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in der Sache der Nötigung unlesbar sei. Noch nie in ihrer Karriere habe sie erlebt, dass ein Gericht – das OLG Wien – sich über das Urteil eines anderen – Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0 – so abfällig geäußert hat. Das OLG, so Dr. Rueprecht, habe mit Schaum vor dem Mund sein Urteil verfasst, es sei offensichtlich, dass man unbedingt eine Verurteilung erreichen wolle, egal auf welche Weise.

Die Selbstanzeigen werden am 24. Juli der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übergeben. Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein neuer Gerichtssaal und ein neues Gefängnis für die Masse der Angeklagten gebaut werden. Sollte es keine Anklage geben, dann könne auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten.

Pressemappe (2,7MB)

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