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Tierschutzprozess: 2186 Selbstanzeigen wegen Nötigung Staatsanwaltschaft übergeben

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.07.2013)

Wien, 24.07.2013

Ein deutliches Votum der Bevölkerung: Ankündigung von Tierschutzkampagnen gegen den Pelzhandel sind keine Nötigung!

Ein deutliches Votum der Bevölkerung: Ankündigung von Tierschutzkampagnen gegen den Pelzhandel sind keine Nötigung!

Das Berufungsurteil im Tierschutzprozess durch das Wiener Oberlandesgericht hob 4 Freisprüche wegen schwerer Nötigung auf. Zwar wird nun nicht mehr behauptet, es habe sich um eine Kampagne mit Gewalt und Sachschäden gehandelt, doch die 4 TierschützerInnen sollen dennoch bis zu 5 Jahre ins Gefängnis. Der Vorwurf: Ankündigung einer legalen Kampagne zur Information potentieller KundInnen der Modehäuser über die Zustände der in Österreich verbotenen Pelzfarmen, was Umsatzeinbußen im Pelzhandel mit sich bringen könnte. Deshalb zeigten sich heute 2186 BürgerInnen selbst bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt an, nachdem sie gestern ein Email an die Firma Eybl geschickt hatten, in dem eine Kampagne angekündigt wurde.

VGT-Obmann und ehemaliger Hauptangeklagter im Tierschutzprozess, Martin Balluch, dazu: „Die ungeheure Resonanz auf die Selbstanzeigemöglichkeit beweist ohne jeden Zweifel, dass die große Mehrheit der Menschen weder eine legale Kampagne gegen Pelz noch deren Ankündigung für rechtswidrig hält. Doch genau das ist laut § 105 (2) StGB das Kriterium: nur, wenn die Rechtsgemeinschaft ein Vorgehen dieser Art für sittenwidrig hält, darf es strafrechtlich verfolgt werden. Mit Tierschutz nun als Staatsziel in der Verfassung kann es sich hier um keine Sittenwidrigkeit handeln.“

Und weiter: „Greenpeace führt momentan eine Kampagne gegen die Firma Shell wegen deren Ölbohrungen in der Arktis. Die Vier Pfoten versuchten Firmen dazu zu bringen, aus dem Verkauf von Gänsestopfleber auszusteigen. Der Salzburger Tierschutzverein RespekTiere wiederum setzte Metro unter Druck, keine Lebendhummer mehr zu verkaufen. Und wir vom VGT haben serienweise Firmen mittels Kampagnen zur Änderung ihrer Geschäftspolitik gebracht, insbesondere die Bäckerei Ölz, die Konditorei AIDA, die Nudelfirmen Wolf und Recheis sowie praktisch alle Supermärkte Österreichs, jeweils keine Legebatterieeier mehr zu benützen oder zu verkaufen. Die Gesellschaft ist stolz auf diesen Fortschritt. Doch das OLG Wien und der Wr. Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler wollen die Zeit in vordemokratische Verhältnisse zurückdrehen. Jetzt, mit 2186 Selbstanzeigen – und weitere sind in der Pipeline –, dürfen sie sich austoben. Wir können gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft angesichts dieser Zahlen weiterhin ihre Linie fährt, oder ob sie das Prinzip der Gleichheit der BürgerInnen vor dem Gesetz verletzt und sich nur jene TierschützerInnen für Anklagen rauspickt, die sie aus dem Weg schaffen will!“

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