Tierschutzprozess OLG-Urteil: nun serienweise Anzeigen gegen NGOs und ÖGB - vgt

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Tierschutzprozess OLG-Urteil: nun serienweise Anzeigen gegen NGOs und ÖGB

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.2013)

Wien, 01.08.2013

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ermittelt auf Basis der neuen Rechtsansicht zu Nötigung nun auch gegen Greenpeace, 4 Pfoten, RespekTiere, VGT und ÖGB

Die Androhung legaler Kampagnen oder Streiks sei eine schwere Nötigung und mit bis zu 5 Jahren Haft zu bestrafen. So sieht das ein Senat von Richterinnen des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), wie im Berufungsurteil zum Tierschutzprozess ausgeführt. Immer, wenn eine NGO oder der ÖGB eine Kampagne bzw. einen Streik gegen eine Firma androhe oder durchführe, um ein Ziel zu erreichen, auf den die jeweiligen Organisationen keinen Rechtsanspruch haben, sei der Tatbestand der schweren Nötigung erfüllt. Diesen Umstand nutzten nun namentlich bekannte Privatpersonen, um verschiedene NGOs und den ÖGB bei der Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die wörtlichen Anzeigen finden sich hier unter www.martinballuch.com:

Anzeigen gegen Vier Pfoten, RespekTiere und VGT wegen Nötigung aufgrund verschiedener Kampagnen

Anzeige gegen Greenpeace wegen Nötigung aufgrund ihrer Kampagne gegen Shell

Anzeige gegen mich wegen Aufruf zur Nötigung aufgrund meines Buches “Widerstand in der Demokratie”

Anzeige gegen den Österreichischen Gewerkschaftsbund wegen Nötigung aufgrund von Streiks

Diese Welle von Anzeigen folgte der Übergabe von 2186 Selbstanzeigen wegen Nötigung aus der Vorwoche. Mittlerweile haben sich noch weitere 400 Personen selbst angezeigt. Zusätzlich fanden in den letzten Wochen quer durch Österreich von Vorarlberg bis Eisenstadt insgesamt mehr als 50 Kundgebungen erboster AktivistInnen unter dem Motto „NGO-Kampagnen sind nötig und keine Nötigung“ statt.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Dieses Urteil öffnet die Schleusen, um letztlich jede NGO-Arbeit und sogar die Arbeitskämpfe des ÖGB zu ertränken. Alle diese Organisationen gehen genau nach jener Methode vor, die vom OLG-Wien als schwere Nötigung bezeichnet wurde. Daran ist zu erkennen, was für unabsehbare Auswirkungen dieses Urteil bzw. ein möglicher Schuldspruch haben könnte. Die Ansicht, Nötigung liege immer dann vor, wenn die Organisationen auf das Ziel der Kampagne oder des Streiks keinen Rechtsanspruch haben, kriminalisiert letztlich alle. Dabei sollte doch die Rechtsgemeinschaft das letzte Wort darüber haben, welche Kampagnen bzw. Streiks rechtswidrig sind. Und diese Rechtsgemeinschaft meldet sich nun unübersehbar zu Wort und widerlegt die Ansicht des OLG, dass die Menschen in Österreich solche Kampagnen für sittenwidrig halten. Wir rufen die Politik dazu auf, den Nötigungsparagraphen § 105 (2) des Strafgesetzbuches entsprechend zu reparieren!“

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