Tierversuche sollen weiterhin Staatsgeheimnis bleiben! - vgt

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Tierversuche sollen weiterhin Staatsgeheimnis bleiben!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.11.2013)

Wien, 27.11.2013

Neuer Verordnungsentwurf des Wissenschaftsministeriums für die Veröffentlichung von Tierversuchsstatistiken minimalistisch gehalten

Nachdem das Tierversuchsgesetz letztlich beschlossen worden ist, legt das Wissenschaftsministerium nun einen Entwurf für die Veröffentlichung von Tierversuchsstatistiken vor. Die EU-Richtlinie zwingt Österreich erfreulicher Weise dazu, etwas mehr Transparenz zu zeigen und die Statistik etwas detaillierter als bisher zu gestalten. So muss der Schweregrad des Tierversuchs auch veröffentlicht werden. Leider hält sich das Ministerium ansonsten mit Informationen zurück. So muss es zwar jährlich einen Tierversuchsbericht an die EU-Kommission schicken und einmal alle 5 Jahre einen sehr detaillierten, doch davon soll wieder einmal die Öffentlichkeit nichts erfahren.

Der VGT hat nun eine Stellungnahme abgegeben, in der er wesentlich mehr Transparenz bei Tierversuchen fordert: Stellungnahme des VGT

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