Kennzeichnungspflicht für Leder, Pelz und co. - vgt

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Kennzeichnungspflicht für Leder, Pelz und co.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2013)

Wien, 10.12.2013

Seit 7. November 2011 besteht eine neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung, welche die bis dahin geltende österreichische Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt.

Diese Verordnung bezieht sich zum ersten Mal auch auf die Kennzeichnung "nichttextiler Teile tierischen Ursprungs", wie Leder (Jeansetikett), Horn (Knöpfe) oder Fell (Krägen oder Bommel). Es muss dabei nicht differenziert werden, um welches Material (z.B. Leder oder Pelz) es sich konkret handelt. Der Hinweis "enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" reicht. Die Kennzeichnung kann durch ein Etikett oder ein eigenes Label erfolgen. Bis zum 9. November 2014 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Waren noch verkauft werden, auch wenn sie diese Kennzeichnung nicht enthalten. Ab dem 9. November 2014 müssen aber alle diese Waren aus dem Verkehr genommen werden! Das bedeutet, dass ab diesem Tag keine Textilien, welche nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten, ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen.

Vorsicht ist trotzdem geboten!

Diese Verordnung, gilt leider nur für Textilien, deren Gewichtsanteil an Textilfasern mindestens 80 % beträgt (ebenso für Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme, ...). Ist das Gewichtsverhältnis anders gelagert (z.B. nur 70% textil zu 30% nichttextil), gilt die Verordnung nicht. Theoretisch könnte es so dazu kommen, dass nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten sind, und diese nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. Ebenso müssen Onlineshops oder Kataloge nichttextlie Teile tierischen Ursprungs nicht kennzeichnen! Trotz dieser Einschränkungen ist die Verordnung von Tierschutzseite zu begrüssen, weil sie es den KonsumentInnen wesentlich erleichtert tierleidfreie Produkte zu kaufen.

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