Teilen:

Kennzeichnungspflicht für Leder, Pelz und co.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2013)

Wien, 10.12.2013

Seit 7. November 2011 besteht eine neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung, welche die bis dahin geltende österreichische Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt.

Diese Verordnung bezieht sich zum ersten Mal auch auf die Kennzeichnung "nichttextiler Teile tierischen Ursprungs", wie Leder (Jeansetikett), Horn (Knöpfe) oder Fell (Krägen oder Bommel). Es muss dabei nicht differenziert werden, um welches Material (z.B. Leder oder Pelz) es sich konkret handelt. Der Hinweis "enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" reicht. Die Kennzeichnung kann durch ein Etikett oder ein eigenes Label erfolgen. Bis zum 9. November 2014 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Waren noch verkauft werden, auch wenn sie diese Kennzeichnung nicht enthalten. Ab dem 9. November 2014 müssen aber alle diese Waren aus dem Verkehr genommen werden! Das bedeutet, dass ab diesem Tag keine Textilien, welche nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten, ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen.

Vorsicht ist trotzdem geboten!

Diese Verordnung, gilt leider nur für Textilien, deren Gewichtsanteil an Textilfasern mindestens 80 % beträgt (ebenso für Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme, ...). Ist das Gewichtsverhältnis anders gelagert (z.B. nur 70% textil zu 30% nichttextil), gilt die Verordnung nicht. Theoretisch könnte es so dazu kommen, dass nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten sind, und diese nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. Ebenso müssen Onlineshops oder Kataloge nichttextlie Teile tierischen Ursprungs nicht kennzeichnen! Trotz dieser Einschränkungen ist die Verordnung von Tierschutzseite zu begrüssen, weil sie es den KonsumentInnen wesentlich erleichtert tierleidfreie Produkte zu kaufen.

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot

08.05.2026, Niederösterreich

FPÖ-Kickl findet das Schlagen von Kindern gut, aber Tierschutz raus aus den Schulen

Fragwürdiger Wertekompass in Pädagogik: in einer gestrigen Presseaussendung will die FPÖ Kinder vor Tierschutz „schützen“, während ihr Chef die „gsunde Watschn“ propagiert

06.05.2026, Wien

Amphibienwanderung Hanslteich erfolgreich abgeschlossen

VGT vermeldet sinkende Erdkrötenzahlen und betont die Wichtigkeit des Tunnelbaus

06.05.2026, Südoststeiermark

VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche