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BH St Pölten verweigert Rückgabe beschlagnahmter Filmkameras: VGT klagt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.01.2014)

Wien, 22.01.2014

Beamtin behauptet, Kaufrechnungen würden Eigentum des VGT nicht beweisen, er hätte die Kameras im Wert von EUR 2500 nach dem Kauf wieder weiterverkauft haben können!

 

Beamtin behauptet, Kaufrechnungen würden Eigentum des VGT nicht beweisen, er hätte die Kameras im Wert von EUR 2500 nach dem Kauf wieder weiterverkauft haben können!

 

Anfang Dezember 2013 filmten 3 Personen eine Treibjagd im Dunkelsteiner Wald. Die dafür benutzten Kameras hatten sie aber vorher vom VGT ausgeborgt, um, wie sie sagten, Tierquälereien zu filmen. Offenbar aufgrund des großen Einflusses von der Person in dieser Region, der für die Jagd verantwortlich war, ließ die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Filmkameras im Gesamtwert von EUR 2500 beschlagnahmen. Als Begründung wurde wörtlich ,,zur Sicherung des Verfalls wegen Gefahr im Verzug" angegeben. Als der VGT von der Beschlagnahme erfuhr, wurde der VGT-Obmann sofort bei der BH vorstellig und forderte unter Vorweis der Rechnungen für die Geräte das Vereinseigentum zurück. Die zuständige Beamtin gab zunächst vor, die Gegenstände aus dem Keller holen zu wollen, kam nach 40 Minuten mit der Ausrede zurück, die Gegenstände seien momentan bei der Polizei, um zuletzt ein Email zu schicken, in dem trotz Rechnungen das Eigentum des VGT über die Kameras bestritten wird. Es sei schließlich möglich, dass der VGT seit Kauf der Geräte diese weiterverkauft habe.

Nun geht der VGT gerichtlich gegen die BH St. Pölten vor. Es wurde eine Bescheidbeschwerde eingebracht und die Herausgabe gefordert. Nach § 37 (4) Verwaltungsstrafgesetz muss die Behörde beschlagnahmte Gegenstände zurückgeben, wenn ein Dritter seine Eigentumsrechte an diesen glaubhaft macht. Das ist durch den Vorweis der Rechnungen vom Kauf geschehen.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erbost: ,,Es ist wirklich unglaublich, wie man als Tierschutzverein permanent Behördenschikanen ausgesetzt ist, nur weil insbesondere adelige Jäger und Großgrundbesitzer einen derart undemokratischen Einfluss auf die politisch Verantwortlichen hat, als ob sich seit der Feudalordnung nichts geändert hätte. Eine hässliche Provinzialität des kleinen Österreich, dass die Jägerschaft überall, vom Parlament über die Landtage bis zu den Bezirkshauptmannschaften, die politischen Schalthebel bedient, sich selbst die Gesetze schreibt und ihre KritikerInnen mit Schikanen drangsaliert. Auch die SOKO in der Tierschutzcausa ist von einem Jäger als Innenminister gegründet worden. Wir hoffen auf die unabhängigen Gerichte, dass sie, wie im Tierschutzprozess, dieser politisch motivierten Hexenjagd auf den VGT einen Riegel vorschieben."

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