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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2014)

Wien, am 10.02.2014

Tierleidfreie Geschenke zum Valentinstag

Am 14. Februar boomt das Geschäft mit Blumen, Pralinen, Kosmetik und teuren Parfums. Doch was dem einen Freude bereitet, bereitet dem anderen Leid. Viele Unternehmen gängiger Kosmetikprodukte scheuen nicht davor, ihre Produkte qualvoll an Tieren zu testen.

Am 11. März 2013 gelang ein großer Erfolg in der Tierversuchsgesetzgebung. Demnach dürfen keine, in Tierversuchen getesteten, Kosmetikprodukte mehr in die EU eingeführt werden. Leider sind in diesem Gesetz nach wie vor Lücken zu finden. Zum Ersten gibt es keine zentrale Kontrollstelle, d.h. jeder EU-Mitgliedsstaat ist selber für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich. Momentan ist das noch schwer zu prüfen. Zum Zweiten schließt ein Verzicht auf das Testen von Endprodukten nicht aus, dass einzelne Inhaltsstoffe getestet werden. Die wenigsten Inhaltsstoffe in Kosmetika dienen dem alleinigen Zweck als Beimischung zum Produkt. Die meisten Inhaltsstoffe unterliegen daher der EU-Chemikalienrichtlinie und dürfen auch weiterhin in Tierversuchen getestet werden.

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Die Vegan-Blume

Rein pflanzliche Produkte die selbstverständlich auch nicht an Tieren getestet wurden erhalten von der Vegan Society in England die Vegan Blume. Weitere Informationen hier

HCS - Human Cosmetic Standard

Firmen welche ihre Produkte mit dem ,,Leaping Bunny" Logo kennzeichnen, dürfen keine Tierversuche durchführen, in Auftrag geben oder sich daran beteiligen. Ebenso dürfen sie keine Inhaltsstoffe oder Produkte von Herstellern beziehen, welche Tierversuche durchführen, in Auftrag geben oder sich an diesen beteiligen. Zudem muss es schriftliche Garantien darüber geben, dass Hersteller und Liefranten diese Kriterien erfüllen. Weitere Informationen hier.

Deutscher Tierschutzbund

Hersteller müssen eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben, dass keine Tierversuche für die Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden. Weiters dürfen keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Die Produkte dürfen auch keinerlei tierische Bestandteile von toten Tieren enthalten. Auch darf die Gewinnung von Rohstoffen nicht mit Tierquälerei, Ausrottung oder Ausbeutung in Verbindung stehen. Rohstoffe von lebendigen Tieren (z.B.: Honig, Milch, Bienenwachs, etc) sollten bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung stammen. Es darf zudem auch keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu Firmen bestehen, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben. Weitere Informationen hier.

Eine detaillierte Liste von tierversuchsfreien Kosmetikmarken und österreichweiten Bezugsquellen findet sich in unserer Kosmetikbroschüre. Die Broschüre kann kostenlos im VGT-Shop bestellt werden.

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