Tierschutzprozess: Nach Zurücklegung nun 285 neue scharfe Selbstanzeigen vorgelegt - vgt

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Tierschutzprozess: Nach Zurücklegung nun 285 neue scharfe Selbstanzeigen vorgelegt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2014)

Wien, 07.03.2014

Jene 6 E-Mails an Fürnkranz, die einem der Angeklagten im Tierschutzprozess als schwere Nötigung vorgeworfen werden, wurden wörtlich in E-Mail an Eybl übernommen

Jene 6 E-Mails an Fürnkranz, die einem der Angeklagten im Tierschutzprozess als schwere Nötigung vorgeworfen werden, wurden wörtlich in E-Mail an Eybl übernommen

In der Neuauflage des Tierschutzprozesses ab Anfang April am LG Wr. Neustadt geht es um schwere Nötigung. Einem der Angeklagten werden dabei ausschließlich 6 E-Mails an die Firma Fürnkranz vorgeworfen, in denen er ein Ende des Pelzhandels fordert, ansonsten werde es eine Kampagne geben. Diese E-Mails finden sich wörtlich auf Martin Balluch's Blog.

Die Oberstaatsanwaltschaft empfand die erste Welle an Selbstanzeigen aufgrund eines ähnlichen E-Mails an die Firma Eybl zu höflich formuliert. Darüber hinaus habe die Geschäftsführung diese E-Mails nicht so ernst nehmen brauchen, weil es sich um eine politische Aktion gegen die Justiz gehandelt habe. In einer zweiten Welle von Selbstanzeigen, von denen 285 bereits an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übergeben worden sind, wurden nun die 6 inkriminierten E-Mails an Fürnkranz wörtlich in ein neues E-Mail an Eybl übernommen. Die Ernsthaftigkeit der Kampagnenankündigung wurde dadurch unterstrichen, dass seit Dezember 2013 jede Woche nun bereits Demonstrationen vor der Eybl-Filiale in der Wiener Mariahilferstraße stattfinden. Das neue Eybl E-Mail und die Selbstanzeige können auf der VGT-Homepage nachgelesen werden.

VGT-Obmann Martin Balluch hat sich ebenfalls wieder selbst angezeigt: ,,Wir meinen unsere Selbstanzeigen todernst. Das ist kein Scherz oder eine rein politische Aktion. Ich bin seit Jahrzehnten im Tierschutz aktiv und habe zahlreiche Kampagnen organisiert. Nun läuft unsere Kampagne gegen Eybl bereits auf vollen Touren. Wie kann dann unser E-Mail, in dem wir eine Kampagne gegen Eybl androhen, sollten sie nicht aus dem Pelzhandel aussteigen, nicht ernst genommen werden? Und wenn diese 6 E-Mails an Fürnkranz für eine Anklage ausreichen, dann wird das wohl umso mehr für dieses E-Mail an Eybl gelten, das genau dieselben Worte verwendet und sogar bereits von realen Demos begleitet ist. Die E-Mails an Fürnkranz aus dem Jahr 2006 waren das nicht: es gab nie Kundgebungen gegen diese Firma, und natürlich auch keine Sachbeschädigungen, und trotzdem eine Anklage. Wir fordern die Oberstaatsanwaltschaft auf, die Anklage gegen die TierschützerInnen wegen schwerer Nötigung zurückzuziehen oder uns alle, die wir die Selbstanzeige unterschrieben haben, ebenfalls anzuklagen!"

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