Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.04.2014)
Wien, am 04.04.2014Verwaltungsgericht Wien bestätigt: Spitzeleinsatz Tierschutzprozess war illegal
Richter zweifelt an Rechtsstaat, weil trotz dreier Verurteilungen der SOKO Tierschutz diese keine Akteneinsicht gewährte und die Amtsmissbrauchsanzeige zurückgelegt wurde
Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Wiener Verwaltungsgericht erklärte sich der Richter für die Maßnahmenbeschwerde des VGT gegen den Spitzeleinsatz, weil dieser ohne Genehmigung durchgeführt worden war, für nicht zuständig. Doch der ehemals Hauptangeklagte, VGT-Obmann Martin Balluch, wertet das als Erfolg: ,,Der Richter ist ja nur deshalb nicht zuständig, weil die Spitzeloperation in seinen Augen eine kriminalpolizeiliche Maßnahme war und es dagegen keine Maßnahmenbeschwerde gibt. Aber durch die Aussage des Richters wird die Spitzeloperation eindeutig für illegal erklärt: als kriminalpolizeiliche verdeckte Ermittlung hätte sie nämlich einer Genehmigung bedurft, die aber nicht vorlag. Ein juristischer Schildbürgerstreich, weil einerseits der Richter die Rechtswidrigkeit feststellt, aber nicht zuständig ist, sie zu ahnden, andererseits unsere diesbezügliche Anzeige von der Staatsanwaltschaft niedergelegt wurde, weil diese, im Gegensatz zu diesem Richter und zur Tierschutzprozessrichterin Arleth, die Spitzeloperation für eine nicht genehmigungspflichtige sicherheitspolizeiliche Maßnahme hielt. Verstehe das wer will!"
Und weiter: ,,Die SOKO-Leitung hat also laut dem jetzigen Richterspruch eine genehmigungspflichtige Operation nicht bei der Justiz genehmigen lassen. Es ist offensichtlich warum: Die Genehmigung wäre nämlich im staatsanwaltlichen Ermittlungsakt gelegen und wir hätten sofort davon gewusst. Dadurch, dass die SOKO illegalerweise einfach keine Genehmigung einholte, konnte sie die Spitzeloperation vor der Verteidigung und den Gerichten vertuschen, indem sie - wiederum rechtswidrig - ihre eigenen Ermittlungsakten der Verteidigung einfach nicht zugänglich machte. So konstruierte sie eine Verdachtslage, die mit dem Entlastungsbeweis der Spitzelberichte sofort widerlegt hätte werden können."
Beeindruckend war die Reaktion des Richters gestern auf das Faktum, dass in insgesamt 3 Gerichtsurteilen die SOKO verurteilt wurde, weil sie der Verteidigung keine Akteneinsicht geben wollte, obwohl das nicht nur die Strafprozessordnung sondern sogar die Verfassung vorschreibt. Das sei ein klarer Fall von Amtsmissbrauch, meinte er. Als VGT-Anwalt Mag. Traxler sofort angab, dass er das eh angezeigt habe, die Staatsanwaltschaft diese Anzeige aber sofort zurückgelegt hatte, erwiderte der Richter wörtlich: ,,Da könnte man am Rechtsstaat zweifeln." Und das tut VGT-Obmann Balluch: ,,In diesem gesamten Tierschutzprozess erwies sich, dass die Polizei in Österreich absolute Narrenfreiheit genießt. Sie zeigt der Justiz die lange Nase, indem sie trotz Verurteilung keine Akteneinsicht gewährt, aber dafür gar nicht bestraft werden kann. Und sie kann illegale Spitzeloperationen durchführen, aber dafür nicht belangt werden, weil kriminalpolizeiliche Maßnahmen, die keine Zwangsmaßnahmen sind, aufgrund einer Gesetzeslücke von den Betroffenen nicht vor Gericht gebracht werden können! Hier ist das Justizministerium gefragt, die Gesetze zu verändern, um den BürgerInnen entsprechenden Schutz vor Polizeiwillkür zu gewähren."