Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2014)
Linz, am 18.04.2014Linzer Polizei untersagt Tierschutz-Kreuzigungsaktion wegen Blasphemie!
Obwohl diese Veranstaltung seit Jahrzehnten stattfindet, alle Anzeigen zurückgestellt wurden und die Justizministerin keine Straftat sah, wird § 188 StGB herangezogen
Die Kreuzigungsaktion soll dennoch am Samstag, dem 19. April 2014, in Form eines Demozuges ab 13:30 Uhr vom Linzer Hauptbahnhof aus stattfinden!
,,Macht Euch die Erde Untertan!", heißt es in der Bibel, und Gott erlaubt Noah in einem heiligen Bund den Fleischverzehr. Doch im Schöpfungsbericht wurden nur jene Pflanzen, die Samen in sich tragen, als menschliche Nahrung vorgesehen und Jesus ist fleischgewordener Gottessohn, nicht Mensch, Mann oder Weißer. Fleisch und Blut versinnbildlicht aber auch die Tiere. Im Christentum gibt es deshalb viele Stimmen, die Jesus im Rahmen ebenso als Erlöser der Tiere sehen und seinem Kreuzigungstod daher auch ein Tiergesicht geben wollen. Nichts anderes ist mit jener Tierschutz-Kreuzigungsaktion gemeint, in deren Verlauf 3 in Lendenschurz bekleidete AktivistInnen mit Tiermaske ein Kreuz tragen und sich daran anfesseln lassen. Diese vom Tierschutzverein RespekTiere aus Salzburg organisierte, christlich motivierte Aktion findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landeshauptstädten Österreichs statt. Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen, einmal wurden in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt, doch immer stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Auf eine parlamentarische Anfrage von Mag. Ewald Stadler 2009, ob diese Aktion nicht nach § 188 StGB die religiöse Lehre des Katholizismus herabwürdige, antwortete die damalige Justizministerin unmissverständlich mit nein.
Dennoch untersagte nun die Linzer Landespolizeidirektion die für diesen Karsamstag in der oö Landeshauptstadt geplante Veranstaltung mit ebendieser Begründung. Es würde ,,eine massive und schwerwiegende Verletzung des § 188 StGB" vorliegen, wird im Behördenbescheid behauptet. Das sei selbstevident - trotz der der Behörde von Tierschutzseite zur Kenntnis gebrachten Geschichte dieser Aktionsform samt der Stellungnahme der Justizministerin, nach der ,,trotz Verwendung religiöser Symbole keine religiöse Beschimpfung oder Verspottung und auch keine sonstige Herabwürdigung des Kreuzes oder anderer religiöser Symbole" stattgefunden habe. In der Untersagung wird interessanter Weise auch behauptet, dass die OrganisatorInnen planen würden, ,,die Versammlungsfreiheit zu Lasten Dritter zu missbrauchen".
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wird am Samstag dennoch vor Ort sein: ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein Gut, das ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hanebüchen und von religiösem Fanatismus geprägt, dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst gemeint. Diese Aktion ist alles andere als eine Beleidigung des religiösen Glaubens, im Gegenteil, die beteiligten AktivistInnen sind zutiefst davon überzeugt, dass das Christentum auch Rechte für Tiere miteinschließt. Wäre es Blasphemie, die Kreuzigung Jesu mit einer Frau oder einem Menschen mit schwarzer Hautfarbe nachzustellen, um zu betonen, dass der Umstand, dass Jesus männlich und weiß war, keine Relevanz hat? Die Untersagung enthält kein einziges Argument für die Ansicht, dass § 188 StGB übertreten würde. Dagegen stehen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums und einschlägiger katholischer Theologen. Wir werden, wenn nötig, diesen Fall vor den Verfassungsgerichtshof bringen."
Die Untersagung im Original: http://www.martinballuch.com/die-polizei-hat-die-diesjaehrige-kreuzigungsaktion-in-linz-untersagt/