Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.04.2014)
Niederösterreich, am 22.04.2014Schwere Tierquälerei in Waldviertler Rinderhaltung: Amtliche Kontrollen versagen; Tierschützerisches Eingreifen notwendig
In Daueranbindehaltung verwuchs die Kette mit dem Nacken der Rinder. Lang andauernde schwere Schmerzen durch blutende und eitrige Wunden. VGT interveniert und erstattet mehrere Anzeigen.
Zur Fotogalerie: Tierquälerische Rinderhaltung
In einer vergleichsweise kleinen Rinderhaltung im Bezirk Waidhofen an der Thaya wurden Sonntag Früh mehrere Rinder mit bereits tief ins Fleisch eingewachsenen Ketten gefunden. In der Stallung nebenan wurde ein Stier isoliert - ohne Tageslicht und Kontakt zu seinen ArtgenossInnen - unter ebenso völlig verwahrlosten Zuständen, inmitten Bergen von Kot, Urin und verfaulten Futterresten - gehalten. Entsetzte TierschützerInnen spielten das Bildmaterial dem VGT zu, der sofort Meldung an die Behörden erstattete.
,,Kleinheit ist kein Garant für artgerechte Nutztierhaltung", stellt Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken, VGT, nüchtern fest: ,,Unfassbar jedoch, dass die verantwortliche Person jeden Tag die in das Fleisch einwachsenden Ketten beobachtet haben muss, ohne auch nur das geringste an diesen untragbaren Haltungszuständen zu verändern! Wenn es einen wissenden Betreuungstierarzt gibt, so muss auch dieser zur Verantwortung gezogen werden!"
,,An diesem Fall permanenter Tierquälerei wird deutlich, dass die staatlichen Kontrollen nicht ausreichen und zivilgesellschaftliches Engagement unverzichtbar ist", führt Elmar Völkl weiter aus: ,,Obwohl das heimliche Filmen in niederösterreichischen Stallungen seit Anfang dieses Jahres explizit verboten ist, haben uns mutige TierschützerInnen jene Fotos übersendet, ohne die wir die Behörde nicht zu einer dringend notwendigen Intervention bewegen könnten!"
Der Verein Gegen Tierfabriken hat unmittelbar nach Bekanntwerden die örtlichen Behörden aufgefordert einzuschreiten und Anzeigen wegen mehrerer Übertretungen des Tierschutzgesetzes, aber auch wegen strafgesetzlicher Tierquälerei, eingebracht.
Laut Gesetz wird statistisch gesehen jede landwirtschaftliche Nutztierhaltung nur einmal in 50 Jahren kontrolliert. Zivilen Personen ist die Kontrolle des Tierwohls nicht gestattet: Tatsächlich ist es der niederösterreichischen ÖVP gelungen, das Filmen in Stallungen zu einem eigenen Verwaltungsstraftatbestand zu erheben (§ 6 NÖ Feldschutzgesetz).