Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.05.2014)
Wien, am 07.05.2014Sieben schwerverletzte TierschützerInnen am Stephansplatz in Wien
VGT-Aktion erinnert exemplarisch an die Gewalt gegen TierschützerInnen in Österreich - während kommenden Dienstag die Neuauflage des Tierschutzprozesses beginnt
März 2004 in Klagenfurt, der VGT kritisiert anlässlich der Wahlen die Haltung der ÖVP und fordert ein Legebatterieverbot. Das regt den damaligen Agrarsprecher dieser Partei, Robert Lutschounig, so auf, dass er dem VGT-Obmann während dessen Rede einfach ins Gesicht schlägt. September 2008 im Salzkammergut, ein Tierschützer filmt einen Vogelfänger beim Fallenfang und wird von diesem mit einem Prügel attackiert, sodass ihm der Arm bricht. August 2013 in Wien, ein Buttersäureattentäter sprüht einem Aktivisten während einer Pelzdemo die ätzende Flüssigkeit in die Augen. Diese und vier weitere Angriffe auf TierschützerInnen mit schwersten Verletzungen stehen exemplarisch für die Gefahr, der diese IdealistInnen im Einsatz für die Tiere ausgesetzt sind. Heute vormittag präsentierte der VGT diese Fälle mit drastischen Mitteln am Stephansplatz in Wien, indem bei sieben Personen die damals entstandenen Verletzungen nachpräpariert wurden. Sieben Gewalttaten gegen den Tierschutz praktisch ohne Konsequenz, nur ein Angreifer wurde verurteilt, ein anderer erhielt eine Diversion, die restlichen fünf wurden entweder mangels Straffähigkeit nicht verfolgt oder die Staatsanwaltschaft ging von einem Unfall aus und stellte die Verfahren ein. TierschützerInnen sind scheinbar vogelfrei.
Ganz anders, wenn Tierindustrie und Jägerschaft durch Tierschutzaktivismus belästigt werden. Noch nie wurden dabei TierquälerInnen körperlich verletzt, aber Stinkbomben in pelzführenden Geschäften oder umgestürzte Hochstände im Jagdrevier riefen gleich eine SOKO auf den Plan und nach sage und schreibe acht Jahren Ermittlungsverfahren beginnt der Tierschutzprozess kommenden Dienstag am LG Wr. Neustadt erneut in erster Instanz. Zwar geht es nicht mehr um die Bildung einer kriminellen Organisation, aber so originelle Anklagepunkte wie Tierquälerei oder Nötigung werden gegen fünf Angeklagte verhandelt.
VGT-Obmann Martin Balluch ließ sich die Wunden vom Angriff des ÖVP-Funktionärs vor 10 Jahren wieder ins Gesicht malen: "Ich trage bis heute eine Narbe von diesem Angriff. Herr Lutschounig erhielt seinerzeit eine Diversion und musste mir EUR 700 Schmerzensgeld zahlen, aber das hielt ihn nicht davon ab, in der ÖVP weiter Karriere zu machen. Unsere sieben Beispiele schwerster Körperverletzungen zeigen, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während ein Farbklecks auf dem Auto der Besitzer von Kleider Bauer, und eine Stinkbombe im Geschäftseingang, ohne Nachweis, dass die Schuldigen unter den TierschützerInnen zu suchen sind, zu martialischen Hausdurchsuchungen und 105 Tagen U-Haft u.a. auch für mich geführt haben, sind die überführten TäterInnen bei Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit von AktivistInnen praktisch unbehelligt geblieben. Unser Aktivismus ist ohne den Schutz durch den Rechtsstaat nicht möglich. Wir fordern daher Augenmaß sowohl von den Gerichten bei den kommenden Verhandlungen im Tierschutzprozess, als auch von der Staatsanwaltschaft und der Polizei bei deren Prioritäten, wenn es um zukünftige Ermittlungen geht."