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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.09.2014)

Wien, am 04.09.2014

Kälberboxen: Legales Tierleid

Zur Milchproduktion ist die Trennung der Kälber von den Muttertieren unvermeidlich. Aber selbst bei gesetzeskonformer Separation leiden die Elterntiere genauso wie die wenige Tage alten Kälber schwer.

Regelmäßig erreichen den VGT empörte Meldungen von TierfreundInnen, in denen entsetzt über die Einzelhaltung von Kälbern berichtet wird. Meistens handelt es sich dabei um die Haltung von wenige Tagen alten Milchkälbern außerhalb des Stallgebäudes in sog. Kälberboxen (auch: Kälberhütte, Iglu). Aktuell liegt uns soeben ein Fall aus dem Bezirk Graz-Umgebung vor.

Die MeldungslegerInnen beklagen sich für gewöhnlich über die geringe Bewegungsfläche, die reizarme Umgebung, das ständige Eingesperrtsein und vor allem das gut hörbare Rufen der Kälber nach ihren Müttern und umgekehrt.

Tatsächlich erlaubt die 1. Tierhaltungsverordnung die Einzelhaltung von Kälbern, sofern diese einen ,,direkten Sicht- und Berührungskontakt mit Artgenossen" ermöglicht. Die Mindestgröße derartiger Einzelbuchten muss 0,8 x 1,2 m betragen. Beschäftigungsmaterial ist nicht vorgeschrieben, lediglich bei Einzelhaltung im Freien muss ein Witterungsschutz und ein zusätzlicher Auslauf der selben Größe wie die Kälberbox vorhanden sein. Allerdings dürfen nur wenige Kälber die bessere Haltung im Freien genießen. Die meisten Kälber werden innerhalb oft dunkler Ställe in sog. Einzelbuchten gehalten.

Nachdem für die Produktion von Kuhmilch Kühe zu aller erst einmal (künstlich) befruchtet und geboren haben müssen, werden die Kälber unmittelbar nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt. Natürlicherweise würden Kälber zumindest ihre ersten beiden Lebensmonate Milch vom Euter ihrer Mutter saugen. Zur Entwicklung des Immunsystems werden die isolierten Kälber zwar die ersten fünf Tage mit Kolostralmilch gefüttert, da die gewöhnliche Muttermilch aber an den Handel abgesetzt werden soll, erhalten die Kälber danach nur mehr einen sog. Milchaustauscher, wo die nötigen Proteine überwiegend aus pflanzlichen Quellen stammen.

Logischerweise gibt es fast keine Milchbetriebe, die ihre Kälber behalten. Nach wenigen weiteren Tagen kommen die männlichen Tiere zumeist in fremde Mastbetriebe oder werden wie viele weiblichen Tiere zu einem großen Teil lebendig nach Italien, Spanien oder gar ins EU-Ausland transportiert und sind dabei oft tagelang unterwegs, siehe Martin Balluchs Blog.

Im aktuellen Fall konnte zumindest aus den übermittelten Fotos keine (relevante) Gesetzesübertretung erkannt werden. Hier bleibt also neben einem wohl aussichtslosen Appel an Politik und Wirtschaft lediglich die Aufforderung an mündige KonsumentInnen die Herkunft ihrer Lebensmittel auch noch ihren eigenen tierethischen Kriterien zu hinterfragen.

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