Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.09.2014)
Tirol, am 22.09.2014Kutschenpferde: Stilles Leid, oft illegal
Am idyllischen Venedigerhaus in den Hohen Tauern haben letzte Woche VGT-InformantInnen zwei am leeren Futtertrog angebundene Fiakerpferde entdeckt. Entgegen dem tierverachtenden Kutschenbetrieb an sich, ist immerhin die Anbindung von Pferden verboten.
Zwei NaturfreundInnen entdeckten letzte Woche das völlig alleinstehende Pferdefuhrwerk mit den beiden angeschirrten Pferden. Weit und breit waren keine Menschen zu sehen; wann die nächste Fahrt stattfinden sollte, war nicht zu erkennen. Aufgrund der unmittelbaren Anbindung am Zaum konnten die Tiere kaum ihre Köpfe bewegen. Wie lange die Anbindung schlussendlich andauerte war bis zuletzt nicht bekannt. Nach einer ersten Meldung beim VGT wurde der selbe Zustand einige Tage später erneut festgestellt.
Wie bei praktisch allen Tieren ist die Anbindehaltung auch bei Pferden verboten. Ausnahmen bestehen nur zum Angewöhnen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaßnahmen, während des Deckens, bei sportlichen Anlässen und bei sonstigen Veranstaltungen.
Eine Anbindehaltung von Kutschenpferden auch nach der Fütterung oder zwischen den Kutschenfahrten ist vom Gesetz zweifellos nicht vorgesehen.
Der VGT hat deshalb eine kurze Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft Lienz erstattet.