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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2014)

Waidhofen/Thaya, am 21.11.2014

Ankündigung: Kettenrinder-Tierquäler kommt vor Gericht

Der notorische Rinderquäler aus Waidhofen an der Thaya - der seine Kühe an zu engen Ketten hielt, bis diese unter die Haut einwuchsen - muss sich nun tatsächlich vor einem Strafgericht wegen schwerer Tierquälerei verantworten.

Im April dieses Jahres hat der VGT erschütternde Bilder aus einer Waldviertler Rindermast aufgedeckt aus denen hervorging, dass der offenkundig überforderte Tierhalter seinen Rindern die zu eng gespannten Ketten in den Hals einwachsen ließ.

Nach einer sofortigen Anzeige bei der Polizei konnten die Rinder nach einigen Tagen endlich befreit und auf einen Gnadenhof verbracht werden.

Der Tierhalter wurde bereits wegen verwaltungsrechtlicher Tierquälerei abgestraft, nun kommt es zum Strafverfahren: Am 2. Dezember 2014 um 09:00 muss sich der Tierhalter im Verhandlungssaal des Bezirksgerichts Waidhofen an der Thaya wegen § 222 StGB verantworten.

,,Es kommt leider viel zu selten vor, dass Tierquälerei auch strafrechtlich verfolgt wird. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft richtig erkannt, dass es sich hier um kein 'Kavaliersdelikt' handelt.", meint Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken: ,,Wer Tiere hält, hat eine sehr hohe Verantwortung und muss seine Schützlinge sorgfältigst und mit größtem Respekt behandeln. Ignoranz und vorsätzliche Verletzung tierlicher Bedürfnisse müssen streng bestraft werden!"

Der VGT wird von der Verhandlung berichten!

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