Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.12.2014)
Wien, am 19.12.2014Erstmals muss ein Tierschützer in Österreich für zivilen Ungehorsam ins Gefängnis!
Ein nicht mit dem VGT verbundener Aktivist wurde aufgrund einer Zukettaktion zu 7 Monaten unbedingt verurteilt, der Kettenrinder-Landwirt nur zu 3 Monaten bedingt!
Zuerst hat er sich in Solidarität mit den Angeklagten im Tierschutzprozess selbst wegen Nötigung von Kleider Bauer angezeigt. Dann schritt er zur Tat und versuchte zwei Türen einer Kleider Bauer Filiale zuzuketten. Dabei hätte er versehentlich den Arm einer Verkäuferin eingezwickt, wurde von der Frau als Zeugin behauptet. Wegen Nötigung freigesprochen, erhielt der nicht mit dem VGT verbundene Tierschützer zunächst 7 Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung, die bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien zu 7 Monaten unbedingt abgeändert wurden. Bis 2. Jänner 2015 muss er seine Haft antreten.
VGT-Obmann Martin Balluch sieht die Verhältnisse der Strafen hier völlig aus dem Ruder laufen: „Kürzlich hatten wir einen Landwirt vor Gericht, der 5 seiner Kühe die Ketten in den Nacken einwachsen ließ, und als er das erkannte, einfach jeweils eine weitere Halskette darüber legte, statt einen Tierarzt zu verständigen. Zusätzlich waren die Tiere in seinem Stall völlig verwahrlost. Als er von der Anzeige gegen ihn erfuhr, wurden den 5 Tieren die Ketten einfach mit Gewalt aus dem Fleisch gerissen, um die Straftat zu vertuschen. Dieser Mann, mit einer langen Vorgeschichte von Tiermissbrauch, erhielt lediglich 3 Monate bedingt. Dieses Strafausmaß ist ein Witz und wird keinerlei präventive Wirkung haben!“
Und weiter: „Als 2 TierschützerInnen bei der Besetzung der Landwirtschaftskammer die Türe eines Büros verbarrikadierten und sich ein Polizist beim Aufstoßen einen Finger verstauchte, erhielten die beiden ebenfalls 3 Monate bedingte Haft. Ein vergleichbar schwerer Verstoß gegen die gesellschaftlichen Normen? Mitnichten! Doch dieses Urteil gab bereits die Richtung vor, in die es gehen sollte und nun sind wir bei der allerersten unbedingten Haftstrafe angelangt, die ein Tierschützer in Österreich je bekommen hat: 7 Monate unbedingt für das angebliche Einzwicken eines Armes bei einer Zukettaktion einer Tür! Ich kann nicht beurteilen, was genau bei dieser Aktion falsch gelaufen ist, aber selbst wenn es ein Gerangel gegeben hätte, dürfte so etwas Lächerliches niemals zu einer unbedingten Haftstrafe führen, insbesondere wenn LandwirtInnen bei schwerer Tierquälerei mit bedingten Strafen in weniger als der halben Länge davonkommen!“