Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.01.2015)
Wien, am 08.01.2015Initiative zur strengeren Bestrafung von Tierquälerei – Jetzt unterstützen!
Die BürgerInneninitiative „Mehr Rechte für Tiere“ hat 12.143 Unterschriften für eine Verschärfung des Tierquälerei-Paragrafen gesammelt, sodass die Petition nun im Parlament behandelt werden muss. Auf den Seiten des Parlaments kann man den laufenden Antrag weiter unterzeichnen.
Die von zwei TierfreundInnen, darunter eine Rechtsanwältin, ausgehende Petition fordert eine Erhöhung des Strafrahmens des Tierquälerei-Paragrafen 222 im Strafgesetzbuch von derzeit einem auf drei Jahre Höchststrafe. Die Initiative überschritt durch die Verbreitung auf Facebook und die Kronen-Zeitung rasch die erforderliche Mindestzahl von 500 Unterschriften: 12.143 Unterschriften wurden an den Petitionsausschuss übergeben. Man kann der Petition online auf den Seiten des Parlaments noch weiter zustimmen.
Mittlerweile haben nicht nur die für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerin, Sabine Oberhauser (SPÖ), sondern auch der für die Umsetzung verantwortliche Justizminister, Wolfgang Brandstetter (ÖVP), ihre Unterstützung zugesagt.
Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) schließt sich der Forderung vorbehaltlos an, bemängelt jedoch ein grundsätzliches Kontroll- und Exekutionsdefizit:
„Leider werden die existierenden Gesetze weder ausreichend kontrolliert, noch effektiv sanktioniert. Ein Rinderbauer, der fünf angebundenen Tieren die Ketten tief ins Fleisch einwachsen ließ, bekam lediglich eine bedingte Strafe von nur drei Monaten. Da fragt man sich, was man noch anstellen muss, damit man überhaupt mal auch nur einen Tag ins Gefängnis muss!“, ärgert sich Elmar Völkl vom VGT über die unsensibilisierte Justiz: „Stolz wird auf 802 Anzeigen wegen Tierquälerei – darunter ein Großteil vom VGT – hingewiesen. Doch es gab nur 32 Verurteilungen, davon keine einzige Haftstrafe! Wie die Studienpläne zeigen, mangelt es in der Ausbildung angehender JuristInnen definitiv an Lehrveranstaltungen zu Tierschutzethik und -recht!“