Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2015)
Wien, am 03.03.2015Diskussion: humane Tiernutzung oder Tierrecht auf Autonomie?
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch und Univ.-Prof. Dr. Herwig Grimm diskutieren die Thesen des Buchs „Der Hund und sein Philosoph“
Wann: Montag 9. März 2015, 19 Uhr
Wo: Veranstaltungszentrum Mariahilf, Otto-Bauergasse 7, Klubsaal, 1060 Wien
Moderation: Mag. Erwin Lengauer, Institut für Philosophie der Uni Wien
Ein Hund an der Kette. Er läuft hin und her, soweit ihn die Kette lässt. Einig ist man sich also darüber, dass die Kette die Bewegungsfreiheit des Hundes einschränkt. Aber ist dem Hund auch bewusst, dass er an der Kette liegt, wenn sie nicht gerade den nächsten Schritt verhindert? Bedeutet Gefangenschaft für ein Tier neben der Einschränkung des Verhaltens auch eine Einschränkung der Autonomie? Ändert sich an der Kette das Selbstverständnis?
Die Frage ist sehr wichtig: Im ersteren Fall genügt es, die Kette lange genug zu machen, sodass sie dem gefangenen Tier möglichst wenig Stress verursacht, d.h. die humane Nutzung von Tieren ist ethisch akzeptabel. Im anderen Fall ist das Anketten an sich bereits ethisch nicht vertretbar, weil es einem Tier seine Autonomie nimmt. Autonomie versus Leidvermeidung, also Tierrechte versus klassischer Tierschutz, oder auch Tiere als juristische Personen versus leidensfähige Sachen. Bisher haben alle Tierschutzgesetze den Nutzungsanspruch der Menschen über die Tiere als ihr Eigentum, ihre Sachen, nicht infrage gestellt. Tierrechte sind die Forderung, über diese kosmetische Änderung hinaus das Mensch-Tier Verhältnis auf eine grundlegend neue Basis zu stellen. Statt mit dem Tierschutzgesetz nur das Verwaltungsrecht, müsste mit einem Tierrecht auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch umgeschrieben werden.
Martin Balluch fordert genau das in seinem neuen Buch „Der Hund und sein Philosoph“. Es ist mittlerweile wissenschaftlich anerkannt, dass Tiere subjektiv empfinden und ihre Umwelt bewusst wahrnehmen können. Aber wozu sollten Tiere evolutionär gesehen fühlen können, wenn sie nicht auch die Freiheit haben, aus diesen Gefühlen bewusste Entscheidungen abzuleiten? Mit Bewusstsein, so Balluchs These, geht immer auch die Fähigkeit einher, sich selbst Zwecke setzen und dadurch die unmittelbaren Antriebe durch Instinkte und angelernte Reizreaktionen in gewissem Ausmaß überwinden zu können. Doch genau das hebt Tiere über den Status von Sachen hinaus und macht sie im juristischen Sinn zu Personen.
Im Anschluss an die Diskussion wird es ein veganes Buffet geben.