VGT fordert Parteienstellung des Tierschutzverbands in gerichtlichen Tierquälereiverfahren - vgt

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VGT fordert Parteienstellung des Tierschutzverbands in gerichtlichen Tierquälereiverfahren

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.04.2015)

Wien, 21.04.2015

VGT nimmt zu Reformvorhaben des Justizministers, den Strafrahmen von § 222 Tierquälerei Strafgesetzbuch zu verdoppeln, Stellung

Nach einer auch vom VGT unterstützten Petition für eine Erhöhung des schon längst veralteten Strafrahmens von 1 Jahr Haft für Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch, brachte nun das Justizministerium eine Reform in Begutachtung, die eine Erhöhung des Strafrahmens auf 2 Jahre vorsieht. Allerdings sind in unseren Nachbarländern Deutschland und Schweiz bereits heute Maximalstrafen von 3 Jahren Haft für Tierquälerei vorgesehen. Bei der strafrechtlichen Tierquälerei geht es ja um besonders schwere Delikte, nicht um einfache Verwaltungsübertretungen. Die TäterInnen müssen roh gesinnt sein und dem Tier schweres Leid zufügen. Deshalb fordert der VGT eine Erhöhung auf nicht nur 2 sondern 3 Jahre als maximale Strafdrohung.

Doch das zentrale Anliegen des Tierschutzes ist es, Anzeigen wegen Tierquälerei auch exekutierbar zu machen. Da Tiere als Sachen gelten, herrscht ein weitverbreitetes Vollzugsdefizit vor. Während die belangten Menschen alle Verfahrensrechte genießen, sind die betroffenen Tiere ohne juristische Vertretung, sie können die Umsetzung des Rechts nicht erzwingen. Deshalb hat der VGT in einer großen Kampagne bereits 2005 erreicht, dass Tierschutzombudsschaften eingeführt wurden, die bei Verfahren nach dem Tierschutzgesetz Parteienstellung haben. Der VGT fordert nun, dass jemand auch in Verfahren wegen Tierquälerei nach dem Strafrecht im Namen der Tiere Partei ergreifen können soll. Besonders eigenen würde sich dafür der Dachverband der Tierschutzorganisationen in Östereich Pro-Tier. Er könnte AnwältInnen entsenden und im Bedarfsfall Gutachten beisteuern und ZeugInnen befragen. So wäre sichergestellt, dass Recht auch für Tiere Recht bleibt!

Diese Forderung des VGT wurde bereits durch entsprechende parlamentarische Anträge seitens der Grünen und des Team Stronach unterstützt!

Die Stellungnahme als pdf zum Download.

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