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Schadenersatz Tierschutzprozess: Rekurs der Republik Österreich gegen OLG-Urteil

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2015)

Wien, 21.05.2015

Finanzprokuratur besteht auf Verjährung: OGH muss entscheiden – VGT: wo bleiben Gerechtigkeit und Augenmaß!?

Zuerst weigerten sich die VertreterInnen der Republik Österreich nach dem Totalfreispruch im Tierschutzprozess die Verteidigungskosten zu übernehmen, sodass der ehemals Hauptangeklagte auf Schadenersatz über € 600.000 klagen musste. Doch da wandten die AnwältInnen der Republik ein, die Sache sei nun verjährt, nachdem man jahrelang die Akteneinsicht rechtswidrig verweigert und den Fall unendlich hinausgezögert hatte. Ein Schildbürgerstreich, dem nun das Wiener Oberlandesgericht einen Riegel vorschob. In einem Urteil Anfang Mai 2015 wurde klargestellt, dass das Verfahren nun stattzufinden habe. Doch dagegen legten die VertreterInnen der Republik heute Rekurs zum Obersten Gerichtshof ein. Statt sich dem Verfahren zu stellen, nutzt man jeden Winkelzug, um die selbst verschuldeten Kosten nicht begleichen zu müssen – und gibt dabei ständig ohne Bedenken weitere Steuergelder aus, um diese Gerichtsschritte zu finanzieren!

Der betroffene VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das ist eine Schande für Österreich, nirgendwo sonst wäre das möglich. Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor Gericht gezerrt, musste mich mit 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektiven, die die mir rechtswidrig vorenthaltenen Entlastungsbeweise in Form der Berichte der beiden Spitzel beischafften, freibeweisen, und dann steht die Republik für ihre Verbrechen nicht gerade. Wie komme ich dazu, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?“

Und weiter: „Die AnwältInnen der Republik handeln nicht im Namen des Volkes. Kein Mensch hierzulande ist der Ansicht, ich müsse diese € 600.000 selbst bezahlen und dafür in den Privatkonkurs gehen. Für die Republik ist dieser Betrag Peanuts. Wenn sie mir nur das Geld überweisen würde, das sie für die juristischen Winkelzüge einsetzt, um mir meine Kosten nicht ersetzen zu müssen, wäre die Sache schon längst gegessen. Doch hier wird ein politisches Spiel gespielt. Allein die Ermittlungskosten in der Tierschutzcausa überstiegen € 10 Millionen, dafür hatte man genug. Aber wenn es um den Ersatz für den angerichteten Schaden geht, dann gäbe es ‚keine budgetäre Deckung‘, so die damalige Justizministerin. Ein Rechtsstaat schaut anders aus!“

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