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Tierquälerprozess in Linz: 25 Jahre Tierquälerei – ein Kavaliersdelikt?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.06.2015)

Wien, 10.06.2015

25 Jahre lang hatte Josef S. selbst gebastelte Trittfallen im Wald versteckt und damit unzählige Tiere gefangen, verstümmelt und getötet. Gestern saß er 40 Minuten auf der Anklagebank. Das rechtskräftige Urteil: 6 Monate bedingt und 180 Tagessätze plus Verfahrenskosten, insgesamt 1.770 Euro.

Zu seiner Verteidigung las der Angeklagte seine vorbereitete Verteidigungsrede: Er habe die Fallen bloß zum Waldschutz verwendet. Was er getan habe, täte ihm leid. Um es wieder gut zu machen, habe er 2.000 Euro an Amnesty, Caritas und Notfallhilfe für in Not geratene Bauern gespendet. Dass er reumütig sei, wäre durch Spendenbelege beweisbar. Warum er aber, nachdem er das Geld gespendet hatte, noch bis 2.4.2015 weitergemacht hat, Fallen aufzustellen, wenn es ihn doch gereut hätte, was er getan hatte, konnte er nicht beantworten. Warum er kein Geld an Tierschutzorganisationen gespendet hat, wenn es ihn doch gereut hätte, Tiere gequält zu haben, wurde er nicht einmal gefragt. Die Bäume, meinte er, täten ihm jedenfalls mehr leid als die Rehe und vielen anderen Tiere, die er in den Fallen gefangen hatte und denen er die Beine mit einer Baumschere abschneiden musste, um sie aus den Fallen zu kriegen und im Wald zu vergraben.

„Jemand quält und tötet ein viertel Jahrhundert lang unzählige Tiere, tut dann - weil es ein Strafmilderungsgrund ist - vor Gericht so, als wäre er einsichtig und reumütig, und obwohl sehr leicht zu erkennen wäre, dass er gar nicht zu Einsicht und Reue fähig ist, geht er 40 Minuten später als freier Mann wieder nach Hause, als wäre die letzten 25 Jahre nichts vorgefallen,“ kommentiert Roland Hoog das Urteil.

„Der wahre Skandal ist aber, dass es in unserer Rechtsordnung das geringere Vergehen für diesen Mann war, unzähligen Lebewesen unvorstellbares psychisches und physisches Leid sowie einen qualvollen Tod bereitet zuhaben – darauf stehen nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe hätte er hingegen dafür büßen können, dass er in fremdes Jagdrecht schwer eingegriffen hatte. Dass der Eingriff in fremdes Jagdrecht dreimal schwerer wiegt als die Tierquälerei, und dass es den Straftatbestand der schweren Tierquälerei gar nicht gibt, zeigt einmal mehr, von wem in diesem Land die Gesetze gemacht werden: 26% der ÖVP-Abgeordneten in Nationalrat und Bundestag sind entweder Jäger oder Tierfabriksbesitzer, und für sie ist das Recht, das sie sich und uns setzen, ihr Herrschaftsinstrument.“

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