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VGT-Erfolg: Volksanwalt erklärt dauernde Anbindehaltung von Kühen für verfassungswidrig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.06.2015)

Wien, 26.06.2015

Tierschutzministerium wird aufgefordert, Verordnung zurück zu nehmen, die Daueranbindehaltung bei Platzmangel oder Angst vor den Kühen erlaubt

Im Jahr 1995, als zum letzten Mal dazu eine Statistik erhoben wurde, waren gut 95 % der Milchkühe in Österreich ständig am Kopf angehängt, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr. Im Bundestierschutzgesetz 2005 wurde das verboten. Seitdem müssen Kühe entweder im Laufstall mit Auslauf gehalten werden oder zumindest 90 Tage im Jahr auf eine Weide dürfen. Allerdings erhielt das Tierschutzministerium die Ermächtigung, dafür Ausnahmen zuzulassen, wenn „zwingende rechtliche oder technische Gründe“ bestehen. Die 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 2 Punkt 2.2 erlaubt seither die dauernde Anbindehaltung ohne Zeitlimit weiterhin, wenn am Hof weder Weide- noch Auslaufflächen bestehen, es beengte Verhältnisse gibt oder die LandwirtInnen Angst vor ihren Kühen haben. In der Praxis haben noch sehr viele Betriebe daher ihre Kühe in Daueranbindehaltung, in Oberösterreich sogar mehr als 50 %.

Der VGT wandte sich nun an die Volksanwaltschaft mit der Auffassung, dass diese Ausnahmebestimmungen verfassungswidrig seien. In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter nun, dass dieser Einwand berechtigt ist. Das Tierschutzgesetz verbietet die Daueranbindehaltung ohne Ausnahme. Explizit wird eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Leiden verursacht, ausgeschlossen. Stattdessen muss jedes Tier „über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist“. Der Verordnungsgeber, also das Tierschutzministerium, habe daher, so Volksanwalt Dr. Kräuter, seine Kompetenz mit Erlass der genannten Ausnahmebestimmungen überschritten. In einem eigenen Schreiben wurde das Ministerium nun aufgefordert, diese Ausnahmen aufzuheben und die Daueranbindehaltung ausnahmslos zu verbieten.

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert: „In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht genau mit einer derartigen Argumentation bereits zweimal die Käfighaltung von Legehennen als verfassungswidrig erklärt, sowohl im konventionellen Käfig, als auch in der Kleinvoliere. Die Ansicht des Volksanwalts hat also Hand und Fuß. Wir sind sehr erfreut, dass er unsere Anregung aufgenommen hat und erwarten nun, dass endlich eine tierschutzkonformere Praxis in die Nutztierhaltung einziehen wird. Wir würden uns eigentlich wünschen, dass Kühe überhaupt, wie Pferde, nicht mehr angebunden gehalten werden dürfen, auch mit 90 Tagen Unterbrechung auf der Weide nicht. Aber fest steht, dass das Gesetz geändert werden muss. Die Tiere haben lange genug gelitten!“

Der VGT fordert von der Politik ein absolutes Verbot der Anbindehaltung von Rindern!

Hier gehts zur Petition: Schluss mit der Anbindehaltung von Rindern!


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