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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2015)

Wien, am 06.10.2015

Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly: Bestrafung Tierquälerei und Jagdscheinentzug gefordert

Das Aussetzen gezüchteter Vögel in Kisten, der Transport, das Hetzen der Hunde auf die zahmen Tiere und die mutwillige Tötung erfüllen § 222 Tierquälerei, meint der VGT

Bereits Ende September 2015 hatte der VGT den Umstand zur Anzeige gebracht, dass Alfons Mensdorff-Pouilly tausende Fasane und Rebhühner in Volieren hält. Nach Mitte September darf man diese Tiere im Burgenland nicht mehr zur Jagd aussetzen. Die BH schritt nicht ein und so konnte Mensdorff-Pouilly am 3. Oktober ungehindert Rebhühner aus seinen Volieren in kleine Kisten stopfen lassen, die dann im Jagdrevier aufgestellt wurden. Der VGT hat nun sämtliche Beweise der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übergeben. Durch das Vorgehen von Mensdorff-Pouilly am 3. Oktober sind etwa 800 Rebhühner mutwillig großen Qualen ausgesetzt worden. Dazu gehört nicht nur das Stopfen in die kleinen Kisten und der Tiertransport, sondern auch das Aussetzen von Tieren, die in der Freiheit unfähig zu leben sind, und das Hetzen von Hunden auf die zahmen Wesen.

Diese Rebhühner wurden ohne guten Grund so behandelt und insbesondere getötet. Hätte Mensdorff-Pouilly die Tiere einfach töten und verwerten wollen, hätte er das sofort tun können, seine Jagdhelfer hatten die Tiere ja bereits in der Hand. Er ließ sie aber transportieren, in Kisten aussetzen und von Hunden hetzen. Viele starben bereits in ihren kleinen Gefängnissen oder wurden sofort von Füchsen gerissen. Der VGT fordert jetzt daher nicht nur die Bestrafung des Beschuldigten vor Gericht, sondern beantragt auch bei der Burgenländischen Landesjägerschaft den Entzug des Jagdscheins. Für genau ein solches Fehlverhalten sind Disziplinarverfahren vorgesehen. Die entsprechenden Anzeigen finden sich hier im vollen Wortlaut: www.martinballuch.com/anzeigen-gegen-alfons-mensdorff-pouilly

VGT-Obmann Martin Balluch ist erbost: „Mensdorff-Pouilly meint offenbar, über dem Gesetz zu stehen. Jetzt wird sich weisen, ob wir in einem Rechtsstaat leben. Die Vögel in den Volieren müssen beschlagnahmt und er wegen Tierquälerei verurteilt werden. Wir dürfen gespannt sein, ob der Burgenländische Jagdverband das Rückgrat hat, ihm den Jagdschein zu entziehen. Nur das könnte ihn stoppen, hat er doch bereits im Standard verkündet, dass er bei einem Verbot einfach in Ungarn und Rumänien weitermachen will. Der ganze Vorfall beweist, dass das Aussetzen gezüchteter Vögel für die Jagd absolut gar nichts mit der Stabilisierung von Niederwildpopulationen zu tun hat, wie uns Landesrätin Verena Dunst weismachen will, sondern dass es hier nur um den infantilen Spaß einiger weniger Menschen geht, die offenbar zu viel Geld und Zeit haben.“

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