Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.10.2015)
Wien, am 15.10.2015Neuigkeiten zum Tierschutzprozess
Oberster Gerichtshof entscheidet: Schadenersatzklage Tierschutzprozess nicht verjährt
Das Urteil im Wortlaut findet sich hier: www.martinballuch.com/schandenersatzklage-tierschutzprozess
Die Ermittlungen hatten ziemlich genau vor 9 Jahren begonnen, Mitte Mai 2008 schließlich räumte eine SOKO Tierschutz in einer Nacht und Nebel Aktion das Büro des VGT aus, der Obmann und einige Mitarbeiter wurden festgenommen und in U-Haft gesteckt. Im Mai 2011 schließlich kam es nach einem 14 monatigen Gerichtsprozess zu einem vollständigen Freispruch. Die Angeklagten, darunter die gesamte Kampagnenleitung und Geschäftsführung des VGT, blieben aber auf ihren Verteidigungskosten sitzen. Und diese beliefen sich auf mehreren Millionen Euro!
Um den Privatkonkurs zu vermeiden wurde der Staat um Kostenersatz gebeten. Doch dieser lehnte seine Verantwortung ab. Der VGT und seine Angestellten seien sozusagen selbst schuld gewesen, dass sie verdächtigt wurden. Hätten sie sich eben „anständig“ benommen. Dass wir aufgrund unserer Kampagnen im Namen der Tiere und des tierschutzbewegten Teils der Bevölkerung sehr viel erreicht hatten, vom Pelzfarm- bis zum Legebatterieverbot, wurde nicht goutiert. Vermutlich waren diejenigen, die diese Tierschutzcausa gegen den VGT losgetreten hatten, selbst finanziell in genau jene Tiernutzungsformen verstrickt, deren Verbot bzw. Einschränkung durch den VGT erreicht worden war.
Da der Staat seine Schulden nicht bezahlen wollte, musste der VGT-Obmann als erster der Angeklagten eine Schadenersatzklage einbringen. Diese wurde aber von den AnwältInnen der Republik Österreich gnadenlos und ohne Rücksicht auf die Kosten bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpft. Das Argument: die Forderung sei bereits verjährt. Nun hat der OGH entschieden, dass keine Verjährung eingetreten ist. Kosten für dieses Nebenverfahren: zusätzlich „läppische“ € 80.000! Solange die SteuerzahlerInnen sich nicht beschweren!
Nun ist der Weg frei für den Beginn der Gerichtsverhandlung über den Schadenersatz am Landesgericht für Zivilrechtssachen im Justizpalast in Wien. Bald 10 Jahre nach Beginn dieser leidigen Geschichte! Die Verantwortlichen für diesen Skandal sollten das Wort „Anstand“ lieber nicht in den Mund nehmen!