Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2015)
Wien, am 03.11.2015Pressekonferenz: Breite Ablehnung des Verordnungsentwurfs Kriterienkatalog Tierversuche
Es sprechen Tierschutz, Mitglieder der Tierversuchskommission, Tierschutzombudsschaft Wien, Rechtsexperten der Uni Wien, ein Vertreter der Bundesarbeitskammer und ein Wildbiologe
WANN: Mittwoch 4. November 2015 um 11:30 Uhr
WO: Café Museum, Operngasse 7, 1010 Wien
Die Kontrolle von Tierversuchen in Österreich steht schon lange in der Kritik. Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Ländern sind gesetzlich keine Kommissionen vorgesehen, die mehrheitlich Genehmigungsanträge für Tierversuche abstimmen, und schon gar nicht Kommissionen mit Mitgliedern aus dem Tierschutzbereich. Statt einer Kontrolle dieser Art sieht das Tierversuchsgesetz die Einführung eines sogenannten Kriterienkatalogs für Genehmigungsanträge vor, der eine objektive, ethische Abwägung zwischen Schaden und Nutzen für jeden Tierversuch garantieren soll. 3 Jahre arbeiteten 3 WissenschaftlerInnen des Messerli Forschungsinstituts an diesem ministeriell finanzierten Projekt. Das Wissenschaftsministerium verwarf das Ergebnis aber und schrieb sich einen eigenen Kriterienkatalog zusammen. Dieser wurde nun an der Bundestierversuchskommission vorbei als Verordnung in Begutachtung gegeben. Die scharfe Kritik lässt nicht lange auf sich warten und wird auf breiter Basis in dieser Pressekonferenz vorgebracht. Die Begutachtungsfrist dauert noch bis 11. November 2015.
Es sprechen:
VertreterInnen von Tierschutzorganisationen
Mitglieder der Bundestierversuchskommission
die Tierschutzombudsfrau Wien
Rechtsexperten der Uni Wien
ein Vertreter der Bundesarbeitskammer in der Tierversuchskommission
und Wildbiologe Hans Frey