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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2015)

Wien, am 03.11.2015

Pressekonferenz: Breite Ablehnung des Verordnungsentwurfs Kriterienkatalog Tierversuche

Es sprechen Tierschutz, Mitglieder der Tierversuchskommission, Tierschutzombudsschaft Wien, Rechtsexperten der Uni Wien, ein Vertreter der Bundesarbeitskammer und ein Wildbiologe

WANN: Mittwoch 4. November 2015 um 11:30 Uhr

WO: Café Museum, Operngasse 7, 1010 Wien

Die Kontrolle von Tierversuchen in Österreich steht schon lange in der Kritik. Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Ländern sind gesetzlich keine Kommissionen vorgesehen, die mehrheitlich Genehmigungsanträge für Tierversuche abstimmen, und schon gar nicht Kommissionen mit Mitgliedern aus dem Tierschutzbereich. Statt einer Kontrolle dieser Art sieht das Tierversuchsgesetz die Einführung eines sogenannten Kriterienkatalogs für Genehmigungsanträge vor, der eine objektive, ethische Abwägung zwischen Schaden und Nutzen für jeden Tierversuch garantieren soll. 3 Jahre arbeiteten 3 WissenschaftlerInnen des Messerli Forschungsinstituts an diesem ministeriell finanzierten Projekt. Das Wissenschaftsministerium verwarf das Ergebnis aber und schrieb sich einen eigenen Kriterienkatalog zusammen. Dieser wurde nun an der Bundestierversuchskommission vorbei als Verordnung in Begutachtung gegeben. Die scharfe Kritik lässt nicht lange auf sich warten und wird auf breiter Basis in dieser Pressekonferenz vorgebracht. Die Begutachtungsfrist dauert noch bis 11. November 2015.

Es sprechen:

  • VertreterInnen von Tierschutzorganisationen

  • Mitglieder der Bundestierversuchskommission

  • die Tierschutzombudsfrau Wien

  • Rechtsexperten der Uni Wien

  • ein Vertreter der Bundesarbeitskammer in der Tierversuchskommission

  • und Wildbiologe Hans Frey

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