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Trotz fünfter Polizeisperrzone und Klage: VGT dokumentiert illegale Mensdorff-Jagd

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.12.2015)

Wien, 28.12.2015

LVT-Burgenland Chef Schmickl bekämpft TierschützerInnen mit Besessenheit – ungarische Polizei auf VGT gehetzt, lässt VGT aber völlige Bewegungsfreiheit

Wer eine Gerichtsgeschichte wie Alfons Mensdorff-Pouilly hat – er wurde eben in erster Instanz zu 3 Jahren unbedingter Haft verurteilt – wird von der Polizei eher überwacht als eskortiert und mit einer Sperrzone geschützt. Doch bei diesem fanatischen Jäger und Waffenlobbyisten ist alles anders. Der burgenländische Landespolizeidirektor Doskozil muss mit Mensdorff-Pouilly enge Beziehungen pflegen, anders lässt sich nicht erklären, dass er nun bereits zum fünften Mal die gesamte Polizei der Umgebung dazu abkommandiert, sämtliche Zufahrten zum Jagdrevier dieser Person mit Straßensperren zu besetzen und per Verordnung eine Sperrzone zu erlassen. Doch nicht minder fanatisch ist der Chef des Burgenländischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Franz Schmickl, der nicht nur persönlich alle TierschützerInnen verfolgt und mit Festnahme bedroht, sondern das Verhindern des simplen Dokumentierens der illegalen Machenschaften von Mensdorff-Pouilly zur wichtigsten Operation seines Amts für Terrorbekämpfung erklärt. So mussten seine BeamtInnen im Gebüsch auf TierschützerInnen lauern, die von Ungarn aus filmten. Selbst die ungarische Polizei wurde auf den VGT gehetzt, doch die Beamten, die schließlich erschienen, solidarisierten sich und ließen dem VGT volle Bewegungsfreiheit.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Es ist nicht zu fassen, was für einen undemokratischen Einfluss dieser in erster Instanz zu 3 Jahren verurteilte Mensch hierzulande auf die Polizei hat. Wir haben schon sehr viele Jagden anderswo in Österreich dokumentiert, nirgends gibt es Sperrzonen und Chefs von Ämtern zur Terrorbekämpfung, die wie besessen den Tierschutz terrorisieren. Es ist völlig legal von der öffentlichen Straße aus eine Jagd zu filmen, das werde ich im Prozess gegen Mensdorff-Pouilly am 26. Jänner 2016 vor Gericht ausführen. Erst die Sperrzone und die verrückten Operationen von Schmickl und seinen BeamtInnen behindern diese völlig legale Arbeit, die wir im Namen der Öffentlichkeit durchführen. Doch wir lassen uns weder von einer instrumentalisierten Polizei noch von der Klage des fanatischen Jägers einschüchtern und haben dennoch diese Jagd dokumentieren können, nicht zuletzt dank der Hilfe der ungarischen Polizei. Und wir werden wieder Anzeige wegen Tierquälerei erstatten, weil Mensdorff-Pouilly vor den Augen der ihm offenbar hörigen Polizei einfach Fasane völlig gesetzwidrig aussetzt und dafür nicht belangt wird. Doch wir werden dafür Sorge tragen, dass auch in Güssing, ein Bezirk offenbar im Griff des Herrn Mensdorff-Pouilly, sich wieder der Rechtsstaat durchsetzen kann.“

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