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Skandal: Rehe im Gatter, die aus Angst vor Hunden gegen Zaun springen, keine Tierquälerei?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2016)

Wien, 02.03.2016

VGT fragt Justizministerium: Film von Gatterrehen während der Schonzeit, die sich aus Todesangst verletzen, sei laut Staatsanwältin „kein Anfangsverdacht“ für Tierquälerei

Erstmals in der letzten Jagdsaison hat eine Tierschutzorganisation zahlreiche Gatterjagden dokumentieren und an die Öffentlichkeit bringen können. Besonders dramatisch war dabei jene Treibjagd im Gatter mittels Jagdhundemeuten und Treiberkolonnen in Ernstbrunn, bei der insgesamt 3 Rehe während ihrer Schonzeit so in Todesangst versetzt wurden, dass sie immer wieder gegen den Gatterzaun sprangen und sich dabei schwer verletzten. Den VGT-AktivistInnen gelang es, diese Tierquälereien zu filmen. Zusätzlich wurde dokumentiert, dass ein angeschossenes Wildschwein im Jagdgatter stundenlang von bellenden Jagdhunden bedrängt wurde, ohne dass Menschen eingegriffen hätten. Das gesamte Beweismaterial wurde damals der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese stellte nun das Ermittlungsverfahren mangels „Anfangsverdacht“ einfach ein, ohne auch nur einen Zeugen zu befragen. Deshalb wendet sich der VGT jetzt an das Justizministerium mit einer Anfrage, warum hier kein Anfangsverdacht für eine Tierquälerei gesehen wird. Siehe Martin Balluchs Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch war Augenzeuge: „Ich habe in meinen über 30 Jahren Tierschutzarbeit selten eine solche Tierquälerei gesehen, wie an diesem Tag in diesem Jagdgatter. Die verzweifelten Rehe schnitten sich das Gesicht auf und riskierten weitere Verletzungen, weil sie derart in Panik waren, um den bellenden Hunden zu entkommen. So darf man keinesfalls mit einem gefangenen Tier umgehen! Sowohl ein vorgelegtes wissenschaftliches Gutachten als auch die Aussagen der steirischen Tierschutzombudsfrau zeigen, dass solche Treibjagden im Gatter Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch sind. Die Jagd ist vom Strafrecht nicht ausgenommen. Warum also wurde das nicht verfolgt? Die Narrenfreiheit der Gatterjägerschaft muss ein Ende haben!“

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