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VGT-Pressekonferenz in Salzburg: Eingabe an Landesrat für Verbot der Gatterjagd

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.03.2016)

Salzburg, 21.03.2016

Jagdgatter Mayr-Melnhof ist Wildschweinzucht mit 50-100 facher Besatzdichte im Vergleich zum natürlichen Besatz – Ziel: Umwidmung zu Fleischgatter oder Fütterungsende und Grünbrücken

In Salzburg gibt es noch 3 Jagdgatter. Zusammen mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist Salzburg eines von nur noch 4 Bundesländern in Österreich, in denen die Gatterjagd nicht verboten ist. Während aber in Wien und dem Burgenland gerade entsprechende Reformen der Jagdgesetze erarbeitet werden, und in Niederösterreich die Verhandlungen im Mai beginnen, ist in Salzburg momentan noch kein Ende der Gatterjagd absehbar. Deshalb brachte der VGT einen Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes ein, der sowohl ein Verbot der Gatterjagd als auch ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere zur Jagd umfasst. In einer Pressekonferenz präsentierte der VGT-Obmann heute die Vorstellungen des Tierschutzvereins:

  • Detailinformationen zur Pressekonferenz: Download als pdf, 49,7 KB
  • Zusammenfassung des Gutachtens von Dr. Karoline Schmidt: Download als pdf, 54,1 KB
  • Zusammenfassung des Gutachtens von Univ.-Prof. Stefan Hammer: Download als pdf, 64,7 KB
  • Eingabe von DDr. Martin Balluch – Vorschlag für eine Änderung des Salzburger Jagdgesetzes: Download als pdf, 110,2 KB
  • Beilage – Fotos zur Gatterjagd in Salzburg: Download als pdf, 12 MB
  • Beilage – Fotos von Fasan- und Stockentenzucht: Download als pdf, 36 MB

Vor den Treibjagdterminen leben im Mayr-Melnhof Jagdgatter nach den veröffentlichten Zahlen vermutlich etwa 600 Wildschweine, das ist eine 50-100 fache Besatzdichte im Vergleich zu einer natürlichen Population im selben Areal. Das Mayr-Melnhof Jagdgatter ist also eine Wildschweinhaltung und -zucht. Treibjagden auf Hausschweine, Rinder oder Schafe wären verboten, in der Freilandhaltung gilt das Tierschutzrecht, die Tötung muss nach veterinärrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden. Warum sollte gerade die Treibjagd auf Wildschweine in der Freilandhaltung erlaubt sein? Deshalb schlägt der VGT eine Umwidmung des Gatters vor. Entweder es wird zum sogenannten Wildtierzuchtgatter für Fleischgewinnung nach dem Tierschutzrecht aber ohne Jagd, oder der Besatz wird reduziert, die Fütterungen letztlich eingestellt und Grünbrücken gebaut bzw. der Gatterzaun entfernt, nach dem Vorbild des Lainzer Tiergartens in Wien.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das Gatter Mayr-Melnhof ist ein Jagdgatter, dort schießen Jagdgäste für Geld auf gefangene Tiere. Wie man es dreht und wendet, dieses Faktum bleibt bestehen und ist mit einem zeitgemäßen Tierschutz unvereinbar. Wir sind jederzeit zu Gesprächen über eine Zukunft dieses Gatters und eine gesetzliche Änderung bereit. Was beim Lainzer Tiergarten in Wien gelungen ist, kann auch im Mayr-Melnhof Gatter in Salzburg glücken!“

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