Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.03.2016)
Wien, am 22.03.2016Verfahren am Landesverwaltungsgericht Eisenstadt gegen Polizeiaktion Mensdorff-Pouilly
2 stündige Blockade des VGT-Obmanns durch Jägerschaft und Polizei vor Gericht; Polizisten bestreiten Zwangsmaßnahme, Jagdaufseher gesteht sie ein – Urteil vertagt
Am 20. November 2015 fand im Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly in Luising eine Treibjagd statt. Als der VGT-Obmann mit einigen TierschützerInnen auf einer öffentlichen Straße vorfuhr und Fotos aufnahm, wurde er von den JägerInnen auf Anweisung des Jagdaufsehers blockiert und festgehalten. Die per Notruf zu Hilfe gerufene Polizei stellte sich aber auf die Seite der Jagdgesellschaft und setzte die Blockade bis zum Dunkelwerden noch über 1 Stunde lang fort. Dieses Vorgehen der Polizei und der Jägerschaft stand heute nach einer Maßnahmenbeschwerde seitens des VGT vor dem Landesverwaltungsgericht Eisenstadt zur Verhandlung. Während der Jagdaufseher unumwunden zugab, die Blockade durchgeführt zu haben, bestritten die Polizisten alles und behaupteten lebensfern, dass der VGT-Obmann jederzeit hätte wegfahren können. Der Richter wird sein Urteil schriftlich verkünden.
VGT-Obmann Martin Balluch war heute Zeuge: „Es ist unglaublich, wie die Polizei hier einfach falsche Angaben macht, ohne mit der Wimper zu zucken. In den Aussagen im Vorfeld der Verhandlung wurde noch zugegeben, dass man mir das Weiterfahren verboten hatte, heute wollte man davon nichts mehr wissen. Allerdings ist ganz klar herausgekommen, dass wir immer nur auf einer öffentlichen Straße unterwegs waren und dass die Polizei in diesem Fall kein Recht hat, uns zu drangsalieren oder auch nur unsere Identität festzustellen. Dass die Jagdgesellschaft uns blockiert hat, ist ohne jeden Zweifel rechtswidrig gewesen.“
Und weiter: „Ich hoffe, dass sich die Polizei dieses Verfahren zu Herzen nimmt und in Zukunft neutraler handelt und weniger aggressiv gegen TierschützerInnen vorgeht. Der Richter hat klar festgestellt, dass wir auf einer öffentlichen Straße waren und dass die Beobachtung der Jagd von dort aus völlig legitim ist. Aber wie auch immer das Urteil aussehen wird, am wichtigsten ist uns die Reform des Jagdgesetzes im Burgenland, die gerade entschieden wird. Wenn die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchtvögeln verboten wird, ist die Jagd bei Mensdorff-Pouilly in der bisherigen Form Geschichte.“