Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2016)
Steiermark, am 13.06.2016Steiermark Jagdgesetzreform zum Aussetzen von Fasanen: VGT befürchtet keine Änderung
SPÖ-Klubobmann hatte VGT-Obmann letzten Freitag versprochen, das Aussetzen gezüchteter Tiere für die Jagd zu verbieten – Unterausschuss mit SPÖ-Zustimmung plant aber Gegenteil
Der VGT hatte zahlreiche Fotos und Videodokumente davon im letzten Herbst an die Öffentlichkeit gebracht: 26.000 gezüchtete Fasane werden in der Steiermark jedes Jahr ausgesetzt, mit dem einzigen Ziel, gewissen JägerInnen als lebende Zielscheiben zu dienen. Paradebeispiel dafür ist die Jagd im Schlosspark von Thal bei Graz. Dort setzt man jährlich 1000 Fasane aus Brütereien aus, um sie in zwei gesellschaftlichen Events zwischen Weihnachten und Neujahr wieder abzuschießen. Die Grünen brachten daraufhin einen Antrag im steirischen Landtag ein, diese perverse Art der Jagd zu verbieten. Sämtliche Jäger und Jägerinnen verdammen diese Praxis in der Öffentlichkeit – doch dürfte es unter der Hand große Lobbying-Initiativen geben, um weiterhin auf zahme Zuchttiere ballern zu können. Als der VGT erst letzten Freitag mit dem SPÖ-Klubobmann Johannes Schwarz sprach, war dieser offensichtlich völlig falsch informiert worden. Er hatte den Eindruck, in der Steiermark würden lediglich Fasaneier gesammelt, von Truthühnern ausgebrütet und dann wieder ausgesetzt, nicht aber Fasane aus Massentierhaltungen im Burgenland oder dem angrenzenden Ausland zum Aussetzen importiert. Letztere Praxis, so versicherte der SPÖ-Chef, würde nun verboten werden. Doch die Informationen von der heutigen Unterausschusssitzung deuten in eine andere Richtung, man will das Aussetzen von Zuchtfasanen weiterhin erlauben.
„De facto werden praktisch alle der in der Steiermark ausgesetzten Fasane in Brütereien gezüchtet und importiert“, betont VGT-Obmann Martin Balluch. „Die Vorstellung, im Schlosspark von Thal würde irgendjemand 1000 Fasaneier suchen, von 1000 Truthühnern ausbrüten lassen und dann wieder aussetzen, ist doch mehr als lächerlich. Hier ist der SPÖ-Klubobmann einem Propagandatrick der Jägerschaft aufgesessen. Es mag vereinzelt Personen geben, die Fasaneier finden und ausbrüten lassen, um sie auszusetzen, aber das Ausmaß dieser Tätigkeit ist verschwindend gering im Vergleich zur Zucht. Doch selbst wenn die SPÖ diese Tätigkeit des Ausbrütens gefundener Eier beibehalten will, kann sie das doch als Ausnahme in das Gesetz aufnehmen. Es wäre dann verboten, Fasane zur Jagd auszusetzen, außer es handelt sich um Tiere, die aus Eiern stammen, die vorher gefunden wurden. Da wir von dieser Ausrede der Jägerschaft bereits wussten, haben wir das längst in unseren Reformvorschlag zum Jagdgesetz eingebaut, siehe pdf zum Download.
Und der VGT-Obmann weiter: „Aber abgesehen davon gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder es gibt zu wenige Fasane, dann kann man sie aussetzen, aber nicht bejagen, oder es gibt zu viele, dann kann man sie bejagen, aber nicht aussetzen. Daher muss eine Klausel ins Jagdgesetz, dass nach dem Aussetzen jeglicher Fasane, im laufenden sowie im folgenden Jagdjahr im selben Revier nicht auf Fasane gejagt werden darf. Es wäre so einfach, ein vernünftiges Gesetz zu erlassen, das ohne Schlupfloch jene Praxis verbietet, die SPÖ und ÖVP angeblich unterbinden wollen: die Jagd auf eigens dafür gezüchtete Tiere.“