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Anbindehaltung von Rindern - wann kommt endlich eine gesetzeskonforme Verordnung?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.08.2016)

Wien, 16.08.2016

Die Haltungsbedingungen von Rindern sind katastrophal, der Verein gegen Tierfabriken (VGT) muss immer wieder Anzeige erstatten

Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass die dauernde Anbindehaltung von Rindern gesetzwidrig ist, doch eine Änderung der Verordnung zu Gunsten ihrer Gesetzeskonformität durch das Gesundheitsministerium lässt weiter auf sich warten.

Viele Rinder müssen leider nach wie vor unter dauernder Anbindehaltung leiden - mit einer Eisenkette um den Hals oder zwischen zwei Metallstäben fixiert müssen sie ihren tristen Alltag in einem kahlen Stall verbringen. Die einzige Bewegungsmöglichkeit, die ihnen bleibt, ist ein Aufstehen und ein sich-Niederlegen. Und das 365 Tage im Jahr. Durch die kurze Anbindevorrichtung treten häufig Verrenkungen, Liegeschwielen oder auch entzündete Gelenke auf, es sind sogar Fälle bekannt, bei denen die Eisenkette bereits mit den Rindern verwachsen war! Das alles ist nach wie vor gängige Praxis und das, obwohl die dauernde Anbindehaltung für diese Tiere in Österreich eigentlich verboten ist. Aber wie ist das möglich? Eine kurze Chronologie:

  • Im Jahr 2005 kam das Tierschutzgesetz inklusive den dazugehörigen Verordnungen. Ab diesem Zeitpunkt war der Tierschutz auf Bundesebene, also einheitlich für ganz Österreich, geregelt. Bereits damals wurden die noch heute relevanten Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern erlassen.
  • Demnach ist die Anbindehaltung bei Rindern zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch muss den Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr eine geeignete Bewegungsfreiheit, ein geeigneter Auslauf oder ein Weidegang erlaubt werden. Jedoch nur, soweit dem Ganzem nicht “zwingende rechtliche oder technische Gründe” entgegenstehen.
  • Was genau unter “rechtlichen oder technischen Gründen” zu verstehen ist, sollte das Gesundheitsministerium mittels Verordnung festlegen bzw. konkretisieren. Dies wurde auch gemacht, jedoch ist die Liste so umfangreich, dass de fakto das Gesetz ad absurdum geführt wurde. So ist es etwa bereits ausreichend, wenn keine geeigneten Auslaufmöglichkeiten bestehen oder Sicherheitsaspekte für Mensch oder Tier vorliegen. In der Praxis ist es also bereits ausreichend, dass der Bauer angibt, er habe etwa Angst vor den Kühen - schon kann er sie das ganze Jahr über angebunden halten! Eine Gesetzwidrigkeit der Verordnung war also mehr als naheliegend.
  • Deshalb veranlasste der VGT im Jahr 2014 schließlich eine juristische Überprüfung der Verordnung auf ihre Gesetzmäßigkeit durch die Volksanwaltschaft, woraufhin diese ein Prüfungsverfahren einleitete.
  • Mitte 2015 gab die Volksanwaltschaft der Beschwerde des VGT schlussendlich recht und forderte das Gesundheitsministerium auf, eine Änderung der Verordnung in die Wege zu leiten. Demnach stellte sie fest, dass der Verordnungsermächtigung kein nennenswerter Anwendungsbereich verbleibt und somit Ausnahmen nur sehr restriktiv und höchstens in Einzelfällen bestehen dürften.
  • Die Verordnungsänderung lässt jedoch weiterhin auf sich warten, schlimmer noch, das Gesundheitsministerium zeigt keinerlei Willen, eine Änderung zu veranlassen. Somit müssen eine Vielzahl von Rindern auch nach wie vor unter Haltungsbedingungen ausweilen, welche gleich mehreren Bestimmungen des Tierschutzsgesetzes klar widerpsrechen. Ein Skandal, wie nicht nur der VGT, sondern auch ein Großteil der Bevölkerung findet.

Doch damit nicht genug, werden schließlich auch in unzähligen Betrieben immer wieder die ohnehin kaum bestehenden Schutzbestimmungen der Tiere ignoriert. Immer wieder erreichen uns Berichte sowie Fotos aus der Bevölkerung, welche katastrophale Haltungsbedingungen aufzeigen. Allein innerhalb der letzten Woche hat der VGT zwei Fälle in Bezug auf Rinder zur Anzeige gebracht, eine dritte Anzeige wird gerade bearbeitet und abgeschickt, sobald alle nötigen Informationen und Beweise vorhanden sind. In den meisten Fällen geht es darum, dass die Tiere in ihrem eigenem Urin und Kot ausharren müssen. Das Stroh, insofern überhaupt vorhanden, wird oft gar nicht oder viel zu unregelmäßig gewechselt. Die Schärfe des Urins in Verbindung mit der dauernden Nässe und dem Kot kann zu ätzenden Beinverletzungen oder anderen Erkrankungen bzw. Verletzungen führen.

“Zu den Grundbedürfnissen von Kühen gehört eigentlich die Nahrungssuche, das Grasen, die Körperpflege, das gegenseitige Belecken, Gehen, Galoppieren und vieles mehr”, erklärt VGT-Campaigner Michael Krumböck. „In der Intensivtierhaltung wird das Ausleben dieses Verhaltens jedoch unmöglich gemacht. Grundsätzlich wollen wir zwar erreichen, dass die Anbindehaltung von Kühen überhaupt verboten wird, wie etwa bei Pferden bereits üblich - zwischenzeitlich fordern wir jedoch das Gesundheitsministerium dazu auf, endlich damit aufzuhören, “Gesetzgeber” zu spielen und eine Verordnung zu erlassen, die ihre Grundlage im Tierschutzgesetz hat. Denn eine solche kann nur dahingehend formuliert sein, dass alle Rinder zumindest an 90 Tagen pro Jahr Auslauf haben müssen!”

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