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VGT überrascht Landesrätin Dunst bei Pressekonferenz: wo bleibt Tierschutz im Jagdgesetz?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.10.2016)

Burgenland, 07.10.2016

Verena Dunst versprach Gatterjagd zu verbieten, wenn Gutachten entsprechend ausfallen; Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel bisher weiterhin erlaubt

Das neue burgenländische Jagdgesetz von Landesrätin Verena Dunst ist bereits in Begutachtung. Tierschutz enthält es allerdings überhaupt nicht. Kein Wunder, wurde es doch von einem Jäger geschrieben, und diese Zunft ist nicht gerade dafür bekannt, Tierschutz Ernst zu nehmen. Nicht umsonst wurde die Jagd aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Das geplante Gesetz erlaubt die Gatterjagd und insbesondere das Aussetzen von Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Massentierhaltung für den Abschuss. Deshalb nahmen einige TierschützerInnen des VGT an der heutigen Pressekonferenz der Landesrätin zur Zukunft des Südburgenlandes teil. Gerade im Südburgenland werden momentan diese Zuchtvögel ausgesetzt, um gleich darauf abgeschossen zu werden.

Die AktivistInnen konfrontierten die Landesrätin und hielten ein Plakat „Tierschutz ins Jagdgesetz“. Dunst meinte zu Jagdgattern wörtlich: „Ich verspreche Ihnen, wenn ich ein Gutachten bekomme, bin ich die Erste, die die Gatterjagd verbietet, das verspreche ich Ihnen!“ Bei der Jagd auf gezüchtete Vögel widersprach sie nicht, dass es Tierquälerei sei und verboten gehöre. Den Abschuss von Hunden dagegen war sie nicht bereit zu überdenken, auch wenn es sich um Familienmitglieder handle. Da wurde das alte „Argument“ der Jägerschaft bemüht, dass die Rehe – offenbar vorrangig – zu schützen seien. Dass die Jägerschaft sogar zu TierschützerInnen mutiert, wenn es darum geht, die Befriedigung der eigenen Jagdlust sicher zu stellen, haben wir an einer Aussendung der Gatterjagdlobby zum Welttierschutztag gesehen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Die Zeit drängt, das Jagdgesetz ist bereits in Begutachtung. Es wäre sehr einfach, zumindest eine Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Zuchtvögeln noch einzufügen. Auch das Gatterjagdverbot sollte sehr einfach sein, immerhin liegt bereits ein Gutachten eines Universitätsprofessors für Verfassungsrecht vor, das klarstellt, dass diese Einschränkung des Eigentumsrechts mit dem öffentlichen Interesse an Tierschutz begründet werden kann. Es wird Zeit, dass Landesrätin Dunst nicht nur auf die Einflüsterungen von Jagdseite hört!“

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