Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2016)
Wien, am 03.11.2016Heutige Verhandlung Klage Schadenersatz Tierschutzprozess: Einvernahme SOKO-Chefin
Einvernommen wurden Sibylle Geiszler und VGT-Obmann Martin Balluch, dann brach die Richterin das Verfahren wegen „Spruchreife“ ab – Urteil schriftlich in einigen Wochen
Freispruch und trotzdem bleiben die Verteidigungskosten am unschuldig Angeklagten hängen? Ein österreichischer Schildbürgerstreich, doch gesetzlich gedeckt. Doch beim Tierschutzprozess ging die Polizei viel weiter. Sämtliche Ergebnisse der einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen, wie 2 eingeschleuste Polizeispitzel, wurden der Verteidigung vorenthalten, ja verheimlicht. SOKO-Chef Erich Zwettler behauptete sogar fälschlich vor Gericht, nach Anfang 2008 habe es keine Spitzeloperationen mehr gegeben, obwohl Spitzel „Danielle Durand“ noch bis weit nach der U-Haft beim VGT aktiv blieb und sogar einen Tierschützer im Gefängnis besuchte. Wären diese Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Spitzelbericht „Danielle Durand“, frühzeitig bekannt gewesen, hätte es weder U-Haft noch Anklage gegeben. Und es war eindeutig rechtswidrig, das der Verteidigung nicht zugänglich zu machen, wie 3 Urteile von Gerichten beweisen, die im Jahresabstand die Polizei verpflichtet hatten, der Verteidigung sämtliche Ermittlungsergebnisse zugänglich zu machen – aber ohne Effekt.
Im heutigen Verfahren wurde zuerst Zeugin Sibylle Geiszler, ehemals SOKO-Chefin, einvernommen. Ihr Name war „Hase“ und sie wusste von nichts. Anschließend wurde der VGT-Obmann befragt, der jeden Anklagepunkt durchging und nachwies, dass er durch den Spitzelbericht entkräftet hätte werden können. Wären sämtliche Ermittlungsergebnisse rechtzeitig vorgelegen, wäre es daher zu gar keiner Anklage gekommen. Auf Basis dieses Arguments wird der Ersatz der gut € 600.000 Verteidigungskosten gefordert.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Zuerst wird man einer martialischen Polizeioperation samt U-Haft ausgesetzt, und dann einem 14 monatigen Prozess, und nach dem Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld bleibt man auf 100.000en Euro Schulden sitzen. Das kann doch nicht wahr sein! Abgesehen davon hat die Polizei rechtswidrig die Einsicht in ihre Ermittlungsergebnisse verhindert, und zwar 3 Jahre lang. Jahr für Jahr haben Gerichte bestätigt, dass diese pauschale Ablehnung der Akteneinsicht rechtswidrig und mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar ist. Dennoch konnte ich nie Einsicht nehmen. Erst als durch 2 Privatdetektive die Existenz der Spitzel herauskam und die Richterin die beiden als Zeuginnen im Prozess einvernahm, erfuhren wir das Ausmaß dieser Operationen. Die Richterin beendete sofort das Verfahren mit Freispruch. Das beweist, dass uns die Spitzelberichte vollständig entlastet haben. Deshalb hat die Polizei durch ihr rechtswidriges Handeln unsere Verteidigungskosten verursacht und sollte sie daher ersetzen müssen. Wenn die Gerichte in Österreich das nicht bestätigen, bin ich auch bereit dafür zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen!“