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Der Tod von Jamie und Senta - eine juristische Farce?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2016)

Fürstenfeld, 09.11.2016

Im April erschossen Jäger zwei Hunde. Deshalb sollte sich einer davon Ende Oktober wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Doch die Verhandlung wurde abberaumt, eineinhalb Stunden vor angesetztem Beginn - wegen örtlicher Unzuständigkeit

Anfang April diesen Jahres wurden in der Oststeiermark zwei Hunde von zwei Jägern erschossen (der VGT berichtete) - laut eigener Aussage, weil sie wildernd aufgefunden wurden. Bestätigen konnte dies ansonsten niemand. Auch eine Obduktion konnte dies nicht bestätigen, daher wurde eine Anklage erhoben. Jedoch lediglich wegen Sachbeschädigung und nicht auch zusätzlich wegen Tierquälerei. Am 28.10.2016 sollte schließlich die Verhandlung am Bezirksgericht Fürstenfeld stattfinden. Auch wir vom Verein gegen Tierfabriken waren gemeinsam mit einer anderen Tierschutzorganisation zur Prozessbeobachtung vor Ort. Eine Verhandlung bekamen wir jedoch nicht zu sehen.

Im Gericht angekommen wurde uns mitgeteilt, dass die Verhandlung abberaumt wurde. Wegen örtlicher Unzuständigkeit. Es wird lediglich ein Unzuständigkeitsurteil geben. In einem solchen erklärt das Gericht, dass es nicht zuständig ist, ohne inhaltlich auf den Fall einzugehen. Mehr Informationen wollte man uns nicht geben, man solle sich an die Pressestelle wenden. Nicht weniger überraschend kam diese Abberaumung für die geladenen ZeugInnen, auch sie erfuhren erst circa eineinhalb Stunden vor angesetztem Beginn, dass sie heute doch nicht vor Gericht aussagen müssen. Ein Schock, besonders für die HundehalterInnen, welche zumindest endlich ein kleines bisschen Gerechtigkeit erfahren wollten. Zwar kann ihnen niemand mehr ihre geliebten tierlichen MitbewohnerInnen zurückgeben, aber ganz ohne Konsequenzen darf so ein Verhalten natürlich dennoch nicht bleiben.

Doch wie konnte das passieren? Die örtliche Zuständigkeit bemisst sich in Österreich primär nach dem Tatort. Es ist also das Gericht zuständig, in dessen Sprengel die strafbare Handlung begangen wird, also in einem solchem Fall der tödliche Schuss abgegeben wird. Wie wir mittlerweile in Erfahrung bringen konnten, ist und war dieser Ort auch von Anfang an bekannt. Grund für die Unzuständigkeit des Gerichtes war ein menschliches Versehen, wodurch das Grazer Landesgericht das Verfahren an das falsche Bezirksgericht weiterleitete. Dort wurde der Fehler erst am Tag vor der Verhandlung von einem Bezirksanwalt entdeckt.

Ebenfalls nach wie vor unklar ist, warum nicht auch wegen Tierquälerei und warum nicht auch gegen den zweiten Jäger eine Anklage erhoben wurde? Im Moment können wir darüber nur spekulieren, eine schriftliche Anfrage an die zuständige Pressestelle des Landesgerichts Graz liegt jedenfalls vor. Ebenso sind wir bemüht, telefonisch an weitere Informationen zu gelangen. Eventuell klären sich die Fragen auch erst im Folge einer Verhandlung. Der VGT wird jedenfalls an dem Fall dran bleiben und weiter darüber berichten!

Fun-Fact am Rande: Insofern nachträglich doch noch zusätzlich eine Anklage wegen Tierquälerei erhoben werden sollte, müsste eine gegebenfalls bereits wieder angesetzte Hauptverhandlung erneut abberaumt werden, wegen sachlicher Unzuständigkeit, denn dann wäre aufgrund des höheren Strafrahmens das Landesgericht Graz zuständig und nicht mehr das Bezirksgericht Weiz! Der VGT würde dies jedoch dennoch begrüßen. Man darf jedenfalls gespannt bleiben wie die Sache weiter geht...

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