Teilen:

Gericht weist Exekutionsantrag Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann ab!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.12.2016)

Wien, 21.12.2016

Geldstrafe gegen VGT war Falschmeldung des Waffenlobbyisten; Mayr-Melnhof ist bereit, seinen „faschistoider Populist“ und „Lügner“-Sager gegen VGT öffentlich zu widerrufen

Alfons Mensdorff-Pouilly und Max Mayr-Melnhof haben einiges gemeinsam. Beide sind nicht nur Großgrundbesitzer und ehemalige Adelige, beide betreiben auch begeistert Jagdgatter. Und daher läuft gegen beide eine Kampagne des VGT, um die Öffentlichkeit sowohl über die Tierquälerei in diesen Gattern, als auch über die dortige Naturzerstörung, zu informieren und ein Verbot zu erreichen. Und beide reagieren mit Klagen gegen den VGT, Mayr-Melnhof sogar mit beleidigenden Äußerungen. Und beide haben bisher noch keine Klage vor Gericht gewonnen.

Der Exekutionsantrag von Mensdorff-Pouilly gegen den VGT-Obmann wegen Besitzstörung wurde nun vom Bezirksgericht Fünfhaus in Wien abgewiesen. Dabei hatte der Waffenlobbyist dem Kurier noch erzählt, er hätte bereits gewonnen und gegen den VGT sei eine Geldstrafe ausgesprochen worden. Das war aber eine Falschmeldung. Vielmehr muss Mensdorff-Pouilly jetzt selbst für die Anwaltskosten aufkommen.

Mayr-Melnhof hat den VGT-Obmann in den Salzburger Bezirksblättern als „faschistoiden Populisten“ bezeichnet, „der lügt, sobald er den Mund aufmacht“. Der Aufforderung zum Widerruf will der Gatterjäger nun nachkommen, teilte sein Anwalt mit. Die Kosten des VGT-Anwalts wird er bezahlen müssen. Zuletzt fielen € 2500 Kosten an, die er dem VGT ersetzen musste, weil er ein Gerichtsverfahren verloren hatte. Erst nach einem Exekutionsantrag war der Großgrundbesitzer dazu bereit.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Der Konflikt um die Gatterjagd ist demokratiepolitisch unbedenklich. Es muss der Zivilgesellschaft möglich sein, um Tiere und Natur zu schützen eine Kampagne zu führen und öffentlichen Druck zu erzeugen. Das durch eine Welle von Zivilklagen und diffamierende Beleidigungen zu hintertreiben, ist dagegen problematisch. Zum Glück zeigen die Gerichte bisher die Bereitschaft, den Freiraum für Tierschutzaktivismus zu schützen und zu erhalten. Nur so können Tierschutzorganisationen ihre Kontrollwirkung entfalten, die ihnen in einer funktionierenden Demokratie zukommt.“

22.04.2026, Wien

Tierversuche als Staatsgeheimnis: Einladung

Anlässlich des Welttags für Versuchstiere am 24. April fragt der VGT: Wer hält die Tiere versteckt?

22.04.2026, Salzburg

Mahnwache für Stadttauben vor dem Salzburger Schloss Mirabell

Um die 30 Salzburger:innen versammeln sich heute vor dem Sitz der Salzburger Stadtregierung, um auf das Leid der Stadttauben aufmerksam zu machen.

21.04.2026, Wien

Großes Interesse bei den Tierrechtstagen in Wien

Mit 80 Teilnehmer:innen beging der VGT letztes Wochenende die Tierrechtstage in Wien Das große Interesse zeugt davon, dass der brutale Umgang mit Tieren in Tierfabriken längst schon der Vergangenheit angehören sollte.

17.04.2026, Salzburg

Tauben hungern – auch wenn Stadt Salzburg es weiterhin leugnet

Tote Tauben mit Körnerfutter im Kropf zeigen nicht, dass sie genug Futter in der Stadt finden, sondern eher durch Futter von Privatpersonen vor dem Hungertod bewahrt wurden

16.04.2026, Wien/Dänemark

VGT präsentiert neues Videomaterial von Vollspaltenboden Mindeststandard ab 2034/2038

Neue Aufnahmen aus Dänemark, dem größten Schweineproduzenten Europas, wo der Österreichische Mindeststandard ab 2034/2038 bereits seit 2015 gilt, zeigen unendliches Tierleid

16.04.2026, Wien

Tierschutz-Aktion zum "Muttertag"

Am 8. Mai zeigen Tierschützer:innen von VGT und Vienna Animal Save die Ausbeutung von Tiermüttern auf.

14.04.2026, Wien

Wiener Vegan Ball 2026

Am 11. April hieß es wieder „Alles Walzer!“ im Hilton Vienna Park.

09.04.2026, Salzburg

Stadt Salzburg verschweigt: Fütterungsverbot in Augsburg hat Ausnahmen für Fütterungsplätze

Der Amtsbericht „Stadttaubenkonzept“ der Stadt Salzburg offenbart, dass wichtige Informationen vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden und die artgerechte Fütterung der Stadttauben bis zum Einzug in die Taubenschläge an kontrollierten Fütterungsplätzen so verhindert wird.