Vorarlberg verbietet das Aussetzen von gezüchtetem Federwild zur Jagd! - vgt

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Vorarlberg verbietet das Aussetzen von gezüchtetem Federwild zur Jagd!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.12.2016)

Bregenz, 27.12.2016

In einem amtlichen Brief der Vorarlberger Landesregierung wurde dem VGT mitgeteilt, ab dem Jahr 2017 das Aussetzen von Fasan, Rebhuhn und Stockente zu verbieten

Es ist bekannt, dass Vorarlberg das Beste der schlechten österreichischen Jagdgesetze vorzuweisen hat. Und Vorarlberg ist nun auch das erste Bundesland, das das Aussetzen von Federwild für die Jagd verbietet. Das jedenfalls teilte Landesrat Erich Schwärzler in einem aktuellen Schreiben dem VGT mit. Konkret will man eine Bewilligungspflicht einführen, die das Aussetzen nur mit guten naturschutzrechtlichen Gründen gestattet und diese sind zweifellos beim Aussetzen für den Jagdspaß nicht gegeben. In Vorarlberg wurden bisher jährlich etwa 1000 Fasane in den Bezirken Bregenz und Dornbirn ausgesetzt.

Neben Vorarlberg hat in Wien ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere die Begutachtungsphase passiert und wird demnächst in Kraft treten. Die Gatterjagd ist in Vorarlberg bereits, und wird in Wien mit dieser Reform ebenfalls, verboten. Damit haben 2 von 9 Bundesländern in Österreich nun ein absolutes Verbot der Jagd bzw. des Aussetzens zur Jagd von gezüchteten Tieren eingeführt. Der VGT führt diesbezüglich seit Juli 2015 eine Kampagne.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es ist sehr erfreulich, dass Vorarlberg hier vorangeht und dieses Verbot erlässt. Wir hoffen, dass sich insbesondere die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich daran ein Beispiel nehmen, dort wird noch nach Herzenslust ausgesetzt. Der Schritt in Vorarlberg zeigt aber, dass das Ende dieser Feudaljagdpraxis gekommen ist.“

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