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Gericht verbietet VGT vorerst Kritik an Tierversuchen an Puten in der Vet Uni Wien

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.12.2016)

Wien, 29.12.2016

Einstweilige Verfügung verunmöglicht rationale Diskussion über Schaden und Nutzen der Tierversuche – VGT hat Berufung eingelegt

SLAPP heißen Zivilklagen, die sich explizit gegen Kritik aus der Zivilgesellschaft wenden. In diesem Fall geht es darum, aus welchen Gründen eine Tierversuchsreihe an Puten in der Geflügelklinik der Vet Uni Wien durchgeführt wird. Die Tierversuchsindustrie hüllt sich ja nicht nur in Schweigen über ihre Versuchspraxis, letztlich wird jegliche Information über Tierversuche in Österreich als Staatsgeheimnis behandelt. Offenbar will man verhindern, dass die Menschen darüber erfahren. Und tatsächlich sieht die Bevölkerung Tierversuche sehr kritisch, wie zahlreiche Umfragen immer wieder belegen.

Im vorliegenden Fall geht es um Tierversuche, die dazu dienen, ein Medikament gegen die Schwarzkopfkrankheit zu finden. Allerdings nicht irgendein Medikament, sondern eines, dessen Anwendung die Nutzung der Puten als Fleischlieferanten nicht ausschließt. Es gibt nämlich bereits zahlreiche wirksame Medikamente, nur ist das Fleisch der Puten danach nicht mehr für Menschen genießbar. Da die Puten selbst kein Interesse daran haben, Fleischlieferanten zu sein, ist schwer zu argumentieren, dass diese Tierversuche den Puten selbst oder dem Tierschutz nützen sollen. Doch gerade die Argumente dafür darzulegen, verbietet das vorliegende Urteil. Jedenfalls der Tierschutzseite. Tierexperimentator Michael Hess selbst hat freie Hand, seine Tierversuche auf alle nur erdenklichen Weisen zu rechtfertigen.

Details samt Urteil im Original: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch: „Dieses Urteil ist wieder einmal tatsächlich unfassbar. Nimmt man es Ernst, dürften wir überhaupt keine Tiernutzung mehr kritisieren, z.B. das Schnabelkupieren in der Putenmast, das in Österreich alltäglich ist. Natürlich lehnen wir es ab, weil es nur dem Profit der Industrie dient. Und das deshalb, weil ja die engen Haltungsbedingungen, die Voraussetzung für hohe Profite sind, die Aggression erst schaffen, die zum Picken führt, das das Schnabelkupieren verhindern soll. Aber das vorliegende Urteil auf diese Situation angewandt würde bedeuten, dass wir das nicht mehr öffentlich sagen dürften. Der Putenmäster könnte ja argumentieren, er kupiere nur die Schnäbel der Puten, um sie vor Verletzungen zu schützen, und nicht aus Profitinteresse. Zu meinen, er füge den Puten damit aber nur einen Schaden zu, wäre dann ehrenrührig. Das kann doch nicht sein. Wir haben deshalb Rekurs eingelegt und hoffen, dass die nächste Instanz dieses klare Fehlurteil korrigiert.“

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