Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2017)
Eisenstadt, am 23.01.2017VGT dankt Landesrätin Dunst für Gatterjagdverbot im Burgenland
Gatterjagd bei Mensdorff-Pouilly dieses Wochenende – der Waffenlobbyist wird bei Verfassungsklage gegen Tierschutz abblitzen! Wermutstropfen Jagdgesetz: Fasanjagd
Seit Juli 2015 führt der VGT eine große Kampagne für ein Verbot der Gatterjagd und der Jagd auf ausgesetzte Tiere, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Mit der Ankündigung einer 3-Parteien-Übereinkunft zu einem neuen Jagdgesetz im Burgenland, in dem die Gatterjagd ab 2023 verboten wird, ist wieder ein großer Schritt Richtung mehr Tierschutz in Österreich getan worden. VGT-Obmann Martin Balluch: „Diese infantile Jagdpraxis aus der Feudalzeit, auf gefangene Tiere zu ballern, muss ein Ende finden. Wir danken Landesrätin Verena Dunst für diesen mutigen Schritt!“
Bei Mensdorff-Pouilly im Südburgenland gab es dieses Wochenende im Jagdgatter Bildein wieder eine Treibjagd. AnrainerInnen meldeten dem VGT, dass bis 17 Uhr geschossen wurde. Mensdorff-Pouilly wolle, so ist im Kurier zu lesen, das Gatterjagdverbot verfassungsgerichtlich bekämpfen. Der VGT sagt Landesrätin Dunst jegliche Unterstützung zu, sollte es wirklich soweit kommen. Das neue Jagdgesetz erlaubt in der Übergangszeit bis 2023 nur mehr 5 Treibjagden im Gatter pro Jahr, und nur zwischen Oktober und Jänner, wobei im Jänner nicht mehr mit Hunden gejagt werden darf. Momentan gibt es Jagdgatter mit 20 Treibjagden pro Jahr, auch im September und Februar. Neue Tierlieferungen ins Jagdgatter, wie im Südburgenland üblich, müssen 4 Monate in Quarantäne gehalten werden, bevor sie geschossen werden dürfen. Der VGT sieht darin auch einen großen Fortschritt.
Wermutstropfen im neuen Jagdgesetz gibt es allerdings auch: es bleibt weiterhin erlaubt, Zuchtfasane aus Massentierhaltungen in Ungarn zu kaufen, zu Tausenden auszusetzen und in großen gesellschaftlichen Abschießbelustigungen wieder abzuknallen, ohne Sinn und Zweck. Es wurde lediglich die Zeit zwischen Aussetzen und Abschießen von 2 auf 8 Wochen verlängert. Ausgesetzte weibliche Fasane darf man nur dann weiterhin abschießen, wenn das Aussetzen in offenen Volieren erfolgt ist. VGT-Obmann Martin Balluch: „Das neue Gesetz wird leider die Treibjagden auf Zuchtfasane nicht beenden, obwohl jeder Mensch weiß, dass es sich um völlig sinnloses Tierleid handelt. Doch das Aussetzen wird drastisch erschwert, weil die Zuchttiere die 8 Wochen bis zum Abschuss zum Großteil nicht überleben werden. Aber wir werden dran bleiben und auf Nachbesserung drängen. Das Aussetzen von gezüchteten Tieren zur Jagd muss bundesweit im Tierschutzgesetz verboten werden. Das hat mit Jagd nichts zu tun.“
VGT-Obmann Martin Balluch zuletzt: „Dass uns Verena Dunst als 'militant' bezeichnet, sind wir ja schon vom Tierschutzprozess gewohnt. Da wurde die nicht vorhandene kriminelle Organisation im Tierschutz 'militante Tierrechtsgruppen' genannt. Sehr militant, 4 wissenschaftliche Gutachten erstellen zu lassen, Wasserproben aus Jagdgattern chemisch zu analysieren, und zahlreiche Tierquälereien bei der Gatterjagd zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen, weil die Behörden überlastet sind und ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen. Ohne uns wäre es niemals zu diesem Gatterjagdverbot gekommen. Aber sei‘s drum, das ist das Los der Zivilgesellschaft: positive Veränderungen bringen, aber dafür von Politik und Behörde verteufelt zu werden. Hauptsache der Tierschutz ist wieder einen Schritt weiter. Auch in Wien kommt das Gatterjagdverbot am 3. März 2017 in den Landtag.“